Wer teilnehmen sollte
Betriebsleiter, Technische Leiter der Betreiber von Feuerungs- und Verbrennungsanlagen, Immissionsschutzbeauftragte, die gegenüber der Behörde die Messergebnisse vertreten müssen, Mess- und Prüfdienste der Behörden, Messgerätehersteller, Ingenieurbüros, Messtechniker oder -Ingenieure der bekanntgegebenen Messstellen nach BImSchG


