Leistungen VDI Wissensforum GmbH, im folgenden VDI Wissensforum genannt, erbringt die Leistungen nach Art und Umfang gemäß den Veranstaltungsbeschreibungen im jeweils gültigen Veranstaltungsprogramm. VDI Wissensforum behält sich in Ausnahmefällen den Wechsel von Dozenten und/oder Änderungen im Programmablauf vor.
Anmeldung und Bestätigung Die Anmeldung muss schriftlich an VDI Wissensforum gerichtet sein. Sie kann online unter www.vdi-wissensforum.de, per E-Mail, Fax oder Post erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Einzelne Teile der Veranstaltungen können nicht gebucht werden, wenn es im Veranstaltungsprogramm nicht ausdrücklich angeben wird.
Hotel und Anfahrt Zusammen mit der Anmeldebestätigung erhält der Teilnehmer eine detaillierte Anfahrtsbeschreibung und eine Hotelliste. Bei Veranstaltungen in Hotels empfehlen wir im Interesse des guten Kontakts zwischen den Teilnehmern die Unterkunft im Veranstaltungshotel. Wir bitten Sie, die Zimmerbuchung frühzeitig mit dem Hinweis „VDI-Veranstaltung“ (da teilweise Sonderkonditionen vereinbart sind) selbst vorzunehmen.
Stornierung durch VDI Wissensforum Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Referenten, höhere Gewalt oder sonstigen nicht von VDI Wissensforum zu vertretenden Umständen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Bei Stornierung durch VDI Wissensforum besteht in jedem Fall nur die Verpflichtung zur Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühren.
Abmeldung oder Umbuchung durch Teilnehmer Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,- zzgl. MWST. erhoben. Nach dieser Frist ist die volle Teilnahmegebühr gemäß Rechnung zu zahlen. Maßgebend ist der Posteingangsstempel. In diesem Fall senden wir die Veranstaltungsunterlagen auf Wunsch zu. Es ist möglich einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Es entstehen dabei keine Stornierungskosten. Sollte der Ersatzteilnehmer nicht die gleichen Rabattvoraussetzungen erfüllen wie der gemeldete Teilnehmer (z.B. VDI-Mitgliedschaft) wird der Differenzbetrag in Rechnung gestellt bzw. gutgeschrieben. Die Regelungen über die Abmeldung von der Veranstaltung werden für den Fall entsprechend angewendet, dass ein angemeldeter Teilnehmer ohne Vorankündigung der Veranstaltung fernbleibt.
Veranstaltungsunterlagen Ein ausführliches Handbuch wird jedem Teilnehmer am Veranstaltungsort ausgehändigt. Die Rechte an den Veranstaltungsunterlagen - Manuskripten, Übungen und Fallstudien - liegen ausschließlich bei VDI Wissensforum. Jede weitere Verwendung bedarf der schriftlichen Zustimmung der VDI Wissensforum.
Veranstaltungsgebühren Die Veranstaltungsgebühren beinhalten sämtliche Veranstaltungsunterlagen, das Mittagessen an jedem vollen Veranstaltungstag, sowie die Pausengetränke. Die Veranstaltungsgebühren sind zzgl. MWST.
Zahlungsbedingungen Die Teilnahmegebühren werden ohne jeden Abzug nach Rechnungsstellung fällig. Die Teilnahmegebühren bitte erst nach Erhalt der Rechnung überweisen. Teilnehmer mit Rechnungsanschrift außerhalb Deutschland, Österreich und Schweiz zahlen mit Kreditkarte.
Teilnahmebescheinigungen Zu jedem Seminar erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Zu jeder Tagung oder Konferenz erhält der Teilnehmer nur auf Anfrage eine Teilnahmebescheinigung.
Gerichtsstand und anwendbares Recht Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unterstehendem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeit aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Düsseldorf. Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag davon im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, welche die Parteien unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss des Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für eine Lücke des Vertrags