Kollaborative Applikationen verändern die industrielle Praxis – und mit der ISO 10218:2025 steigen die Anforderungen an die CE-Kennzeichnung deutlich. Die Schritte bleiben formal gleich, doch Risikobeurteilung, Validierung und Dokumentation werden wesentlich tiefgehender. Dieser Beitrag zeigt, was sich konkret geändert hat und was Anwendende jetzt tun müssen, um Roboterzellen sicher und normgerecht in Betrieb zu bringen.
Vom Schutzzaun zur Interaktion
In klassischen Anwendungen sorgt die Trennung für Sicherheit: Zäune, Lichtgitter, Verriegelungen. Mensch und Roboter teilen sich den Gefahrenbereich nicht.
In kollaborativen Applikationen ist genau das anders. Die Interaktion ist gewollt – und damit auch sicherheitstechnisch zu beherrschen. Entscheidend sind:
- Kraft- und Leistungsbegrenzung
- Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung
- Sichere Stoppfunktionen
Wichtig für die Praxis: Nicht der Roboter ist kollaborativ, sondern die Applikation.
ISO 10218:2025: Mehr Klarheit, weniger Spielraum
Ein zentraler Punkt der neuen Ausgabe ist die klare Einordnung: ISO 10218-1 behandelt den Roboter als unvollständige Maschine, während ISO 10218-2 die Integration in konkrete Applikationen und Roboterzellen adressiert. Damit rückt die Verantwortung für Sicherheit stärker in Richtung Integration und Anwendung.
Zugleich handelt es sich um eine Typ-C-Norm nach ISO 12100. Das bedeutet: Ihre spezifischen Anforderungen haben Vorrang vor allgemeineren Typ-A- und Typ-B-Normen – sofern die Maschine entsprechend ausgelegt ist.
Die Norm betont außerdem ausdrücklich die Rolle verschiedener Beteiligter (herstellende Unternehmen, Integrationsverantwortliche, betreibende Organisationen, Arbeitsschutzstellen). Sicherheit entsteht nicht durch eine einzelne Komponente, sondern durch deren Zusammenspiel entlang des Lebenszyklus – von Integration über Inbetriebnahme bis Wartung.
Ein weiterer wesentlicher Punkt: Die Norm stellt klar, dass Gefährdungen stark applikationsspezifisch sind. Bauart, Prozess, Werkstück, Programme und Nutzung beeinflussen das Risiko maßgeblich. Pauschale Lösungen greifen daher zu kurz.
Besonders relevant für die Praxis ist die terminologische Klarstellung:
Keine „kollaborativen Roboter“
Die Norm verwendet diesen Begriff bewusst nicht. Nur die Applikation kann als kollaborativ ausgelegt, verifiziert und validiert werden. Sicherheitsfunktionen können dabei im Roboter, in Schutzeinrichtungen oder in der Kombination liegen.
Die überarbeitete Norm verschiebt also den Schwerpunkt von der Auslegung zur nachweisbaren Umsetzung. Kollaboration ist Regelfall, d.h. kollaborative Applikationen werden systematisch behandelt – nicht mehr als Sonderfall.
Risikobeurteilung wird konkreter
Gefordert ist eine detaillierte Betrachtung der Interaktion:
- Kontaktarten (transient / quasi-statisch)
- Betroffene Körperbereiche
- Mögliche Verletzungsmechanismen
- Einfluss von Greifer und Werkstück
Gleichzeitig werden die Verantwortlichkeiten klarer: Herstellende Unternehmen, Integrationsverantwortliche und betreibende Organisationen sind eindeutiger abgegrenzt – relevant insbesondere bei Integration und Umbauten. Zudem wird die Validierung verpflichtend. Sicherheitsfunktionen und Grenzwerte müssen gemessen und nachgewiesen werden.
ISO/TS 15066 in ISO 10218-2 integriert
In der neuen Ausgabe werden die Inhalte der ISO/TS 15066 nicht mehr isoliert betrachtet, sondern sind als informativer Anhang N in ISO 10218-2 eingebunden. Damit werden insbesondere die biomechanischen Grenzwerte und deren Anwendung enger mit den Anforderungen an die Applikation verknüpft.
Für die Praxis bedeutet das: Die Bewertung von Kontaktkräften und -drücken bleibt zentral, ist jedoch stärker in die ganzheitliche Risikobeurteilung und Validierung der Applikation integriert und nicht mehr als eigenständige Betrachtung zu verstehen.
Zur Einordnung: Noch keine Harmonisierung!
Die ISO 10218:2025 ist derzeit als ISO-Standard verfügbar, jedoch noch nicht harmonisiert im Sinne der Maschinenrichtlinie bzw. der künftigen Maschinenverordnung.
Das bedeutet:
- Sie gilt als Stand der Technik
- Es gibt keine Vermutungswirkung
- Maßnahmen müssen selbst begründet und dokumentiert werden
Für Anwendende heißt das: Die Norm liefert Orientierung – die Verantwortung bleibt aber im Projekt.
Sieben Schritte zur CE-Kennzeichnung
Die grundlegenden Schritte der CE-Kennzeichnung sind bekannt – ihre inhaltliche Ausgestaltung verändert sich jedoch deutlich durch die Anforderungen der ISO 10218:2025.
1. System klar abgrenzen
Zu Beginn ist eine eindeutige Systemdefinition erforderlich. Neben dem Roboter selbst sind insbesondere Endeffektoren, Werkstücke, Peripherie und die konkrete Arbeitsumgebung zu berücksichtigen. Gerade bei kollaborativen Applikationen entscheidet die genaue Beschreibung des Einsatzfalls über die weitere sicherheitstechnische Bewertung.
2. Risikobeurteilung vertiefen
Die Risikobeurteilung bleibt das zentrale Element. Neu ist jedoch die geforderte Tiefe: Die Interaktion zwischen Mensch und Maschine muss detailliert analysiert werden. Dazu zählen mögliche Kontaktarten, betroffene Körperregionen sowie realistische Szenarien aus Betrieb, Wartung und Störungssituationen.
3. Kollaborationsart festlegen
Auf Basis der Risikobeurteilung ist festzulegen, wie die Zusammenarbeit zwischen Mensch und Maschine konkret gestaltet wird. Die Auswahl der geeigneten Kollaborationsart beeinflusst maßgeblich die technische Auslegung und muss nachvollziehbar begründet werden.
4. Schutzmaßnahmen auslegen
Die Schutzmaßnahmen sind konsequent aus der Anwendung abzuleiten. Neben klassischen Maßnahmen gewinnen adaptive Konzepte an Bedeutung, etwa durch den Einsatz sicherer Sensorik, angepasster Bewegungsprofile oder optimierter Werkzeuggeometrien.
5. Validieren statt nur auslegen
Ein wesentlicher Punkt in der Praxis liegt in der Validierung. Sicherheitsfunktionen und Grenzwerte sind nicht nur zu definieren, sondern durch Messungen und Tests zu belegen. Damit wird die Nachweisführung zu einem integralen Bestandteil der Entwicklung.
6. Dokumentation erweitern
Die technische Dokumentation muss die getroffenen Annahmen und Entscheidungen transparent machen. Insbesondere die Ergebnisse der Risikobeurteilung und Validierung sind so aufzubereiten, dass sie auch für Dritte nachvollziehbar sind.
7. CE-Kennzeichnung durchführen
Der formale Abschluss erfolgt wie gewohnt durch die Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung. Der Aufwand liegt jedoch zunehmend in der inhaltlichen Vorbereitung und weniger im formalen Akt selbst.
Kurz und knapp: Was müssen Sie jetzt tun?
- Risikobeurteilung professionalisieren: detailliert, anwendungsspezifisch und prüfbar
- Messkonzepte einplanen: ohne Messung keine belastbare Konformität
- Verantwortlichkeiten klären: Schnittstellen sauber definieren
- Normen aktiv nutzen: ISO 10218:2025 als Stand der Technik anwenden
- Ganzheitlich denken: Applikation statt Einzelkomponenten bewerten
Fazit
Die CE-Kennzeichnung bleibt formal unverändert – die Anforderungen steigen jedoch deutlich. ISO 10218:2025 sorgt für mehr Klarheit, reduziert Interpretationsspielräume und fordert gleichzeitig eine tiefere technische Durchdringung.
Für die Praxis bedeutet das: Sicherheit muss systematisch geplant, umgesetzt und nachgewiesen werden. Insbesondere bei kollaborativen Applikationen entscheidet die Qualität der Risikobeurteilung und Validierung über die Konformität.
Unternehmen, die diese Anforderungen frühzeitig berücksichtigen, profitieren doppelt: Sie erhöhen nicht nur die Sicherheit ihrer Anlagen, sondern schaffen auch belastbare und auditfähige Lösungen. Damit wird die Norm nicht nur zur Pflicht, sondern zum strategischen Werkzeug für zukunftsfähige Automatisierung.
Ausblick
Mit Blick auf die kommende Harmonisierung im europäischen Kontext ist davon auszugehen, dass die Anforderungen der ISO 10218:2025 künftig auch regulatorisch an Bedeutung gewinnen werden. Unternehmen sind daher gut beraten, sich bereits heute an den neuen Inhalten zu orientieren und diese in ihre Entwicklungs- und Integrationsprozesse zu integrieren.
