Ab sofort müssen alle Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern ihre Anlagen von einem akkreditierten Prüflaboratorium auf Legionellen und Koloniezahl untersuchen lassen. Das geht aus der zweiundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) mit Inkrafttreten am 19. August 2017 hervor. Bei der Auswahl des akkreditierten Prüflaboratoriums ist zu beachten, für welchen genauen Bereich die Akkreditierung erteilt wurde. Denn eine Akkreditierung für die „Untersuchung von Wasser“ beinhaltet nicht automatisch die Kompetenzbestätigung für die geforderten Probenahmen und Prüfverfahren zur Bestimmung von Legionellen und Koloniezahl nach der neuen Verordnung.
Nach 42. BImSchV§14, Absatz 8, muss der Betreiber die Laboruntersuchungen und die dafür notwendigen Probenahmen von einem akkreditierten Prüflaboratorium durchführen lassen. Die Probenahme und die Untersuchung zur Bestimmung von Legionellen müssen nach genormten Verfahren, unter Berücksichtigung gegebenenfalls vorliegender Empfehlungen des Umweltbundesamt erfolgen.
Um gesetzeskonform zu handeln, sollten deshalb Betreiber bei der Wahl der beauftragten Prüflaboratorien in der Übergangszeit besonders umsichtig sein. Betreiber können den Akkreditierungsumfang aus der Urkundenanlage eines akkreditierten Prüflaboratoriums entnehmen, welche von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) an die entsprechende Stelle vergeben wurde. Wenn sich Betreiber über alle akkreditierten Prüflaboratorien mit der erforderlichen Kompetenzbestätigung informieren möchten, kann eine gezielte Suche in der Datenbank akkreditierter Stellen der DAKKS sehr hilfreich sein:
Wie gehen Sie am besten vor, wenn Sie alle akkreditierten Prüflaboratorien finden möchten, die bereits für Prüfverfahren nach 42. BIMSchV akkreditiert sind?
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2. Sie erhalten jetzt die gewünschte Liste aller akkreditierter Prüflaboratorien, für die eine Akkreditierung für Prüfverfahren der 42. BIMSchV erteilt wurde.
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Wie gehen Sie am besten vor, wenn Sie alle akkreditierten Prüflaboratorien finden möchten, die den Anforderungen der beschriebenen einjährigen Übergangsregelung der UBA-Empfehlung vom 2. Juni 2017 akkreditiert sind und damit ebenso einer gesetzeskonformen Kontrolle entsprechen?
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2. Sie erhalten jetzt die gewünschte Liste aller akkreditierter Prüflaboratorien, für die eine Akkreditierung für Untersuchung von Wasser aus Rückkühlwerken erteilt wurde.
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