Seminar

Verzahnung und Abgrenzung von BetrSichV und MaschRL

Veranstaltungsnummer: 05SE068

Mit Teilnahmebescheinigung

  • Verantwortlichkeiten des Betreibers als ­Anlagenbauer und Anlagenplaner ­erkennen und Anforderungen rechtskonform wahrnehmen
  • Vorgaben aus der MaschRL ­betriebsnah anwenden
  • Vorhandene Aufzeichnungen für die Konformitätserklärung nutzen
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Dieses Seminar vermittelt Ihnen die gesamtheitlichen Zusammenhänge zwischen MaschRL und ­BetrSichV und ermöglicht Ihnen so, deren Schnittpunkte für Synergien im Projektmanagement und in der Instandhaltung zu nutzen. Sie lenen, Kostentreiber durch unnötige oder doppelte Dokumentation zu verhindern.

Anhand von Checklisten und Diagrammen lernen Sie in der Weiterbildung den betriebsnahen Umgang mit der MaschRL. Sie erfahren, wie Sie bei Veränderungen an Maschinen die BetrSichV und MaschRL ohne Aufwand berücksichtigen. Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, die Schnitt­stellen zwischen Maschinenanlagen und überwachungsbedürftigen Anlagen klar zu definieren, die Verantwortungsbereiche abzugrenzen und die Zuständigkeiten von Herstellern und Betreibern in Verträgen zu definieren. Darüber hinaus werden Sie argumentationssicher gegenüber Lieferanten und Behördenvertretern. Sie erhalten einen Überblick über die rechtliche Stellung der ­MaschRL und BetrSichV und erfahren, wann Sie auch beim Kauf ­einer verwendungsfertigen Maschine als Betreiber für deren sichere Funktion verantwortlich sind und wie Sie diese Betreiberverantwortung praxisgerecht umsetzen können. Weiterhin erhalten Sie Anregungen für Lösungsansätze bei der Eigenherstellung bzw. bei wesentlicher Veränderung von Maschinen. Literatur- und Internettipps runden das Seminar ab und verhelfen ­Ihnen so zu einem rechtskonformen und praxisorientierten Umgang mit den gesetzlichen Bestimmungen.

Das Seminar kann auch im Rahmen des Zertifikatslehrgangs Betriebsingenieur VDI als Wahlpflichtmodul belegt werden.

VDSI-Weiterbildungsnachweis: Für die Teilnahme an diesem Seminar erhalten Sie die entsprechenden VDSI-Punkte. Die Punkte werden auf der Teilnahmebescheinigung ausgewiesen.

Top-Themen

  • Verantwortlichkeiten des Betreibers als ­Anlagenbauer und Anlagenplaner ­erkennen und Anforderungen rechtskonform wahrnehmen
  • Vorgaben aus der MaschRL ­betriebsnah anwenden
  • Vorhandene Aufzeichnungen für die Konformitätserklärung nutzen
  • Gefahrenübergang vom Hersteller zum Anlagenbetreiber im Rahmen der ­Inbetriebnahme strukturieren und umsetzen – Wie geht das?
  • Anlagenoptimierung und Instandhaltungs­arbeiten unter Berücksichtigung von MaschRL sowie BetrSichV durchführen

Ablauf des Seminars "Verzahnung und Abgrenzung von BetrSichV und MaschRL"

Erfahren Sie im Seminar "Verzahnung und Abgrenzung von BetrSichV und MaschRL" mehr zu folgenden Themen:

1. Tag 09:00 bis 17:00 Uhr

2. Tag 08:30 bis 16:30 Uhr

Gesetzliche Hintergründe

  • Erläuterung der Basics von BetrSichV und MaschRL
  • Vergleich der drei wichtigsten Inhalte eines Gesetzes:­ ­Zielgruppe, Definitionen, Ausnahmen
  • Informationen zur Novelle der Betriebssicherheitsverordnung

Schnittpunkte MaschRL und BetrSichV

  • Welche Definition sind auf die Herstellerverant­wortung und welche auf die Betreiberverantwortung zurückzuführen?

Problem Eigenherstellung?

  • Leitfaden ­für ein Konformitätsverfahren bei Eigenherstellung
  • Anlagenbau und Herstellung von Maschinen für den Eigengebrauch
  • Effizientes Projektmanagement durch Verwendung schon vorhandener betrieblicher Dokumentation für das Konformitätsverfahren
  • Wann es sinnvoller ist, einen Teillieferanten mit dem gesamten Konformitätsverfahren zu beauftragen
Praxisbeispiele: Vorstellung der Vorgehensweise eines Konformitätsverfahren bei Eigenherstellung (Rühr­behälterbau, Tablettenfertigung)

Gesamtheiten von Maschinen (verkettete Maschinen) in ­verfahrens- und prozesstechnischen Anlagen

  • Warum eine komplette verfahrenstechnische Anlage nie als eine Gesamtheit von Maschinen konzipiert sein wird
  • Voraussetzungen, um zwei prozesstechnisch verbundene ­Maschinen zu einer Gesamtheit werden zu lassen
  • Möglichkeiten, eine Gesamtheit zu vermeiden
  • Richtige Maschinenabgrenzung als Garant für flexible Prozess­optimierungen
  • Wann fallen Druckgeräte unter die MaschRL?
  • Übung: Maschinenabgrenzung in einer verfahrens­technischen Anlage

Psychologie der Arbeitssicherheit bei der Planung von Maschinen und Anlagen

  • Von der technisch-orientierten Sichtweise hin zur ­bediener­integrierten Gesamtansicht bei der ­Entwicklung von Maschinen
  • Nicht Sicherheit darf das Ziel sein, sondern sicheres Arbeiten
  • Individuelle Wahrnehmung des Menschen

Schutzeinrichtungen

  • Wo endet die Sicherheit durch Maschinenkonstruktion und wo beginnen die Sicherheitsmaßnahmen i.S. der BetrSichV?
  • Welche Schutzeinrichtungen sind für den sicheren Betrieb einer Maschine notwendig und wo sind diese durch prozess­technisch relevante Schutzeinrichtungen zu ergänzen?
  • Warum eine Maschine ohne prozesstechnische Schutz- einrichtungen trotzdem eine vollständige Maschine ist

Inverkehrbringen von Maschinen

  • Von der „Nullsekunde“ des Inverkehrbringens nach ­MaschRL und dem Probebetrieb nach BetrSichV
  • Zeitpunkt des Gefahrenübergangs: Ab wann ist der Betreiber haftbar?
  • Schnittstelle Betreiber/Hersteller: Was müssen Sie beachten?
  • Inverkehrbringungsvorschriften und ­Konsequenzen
  • Strukturiertes Vorgehen, um als Betreiber Haftungen aus Pflichtverletzungen zu vermeiden
  • Was, wenn die Maschine vom Hersteller nicht mit ­CE-Konformitätserklärung geliefert wird?

Risikobeurteilung an einem Rührkessel

  • Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei einer Risiko­beurteilung für die Eigenherstellung
  • Risikobeurteilung, Störungsbetrachtung und Ge­fährdungs­­­­­beurteilung: Zeitpunkt der Durchführung und Synergien
  • Übung: Durchführung einer Risikobeurteilung (Rührkessel)

Umbau in einer verfahrenstechnischen o.ä. Anlage

  • Wann werden Maschinen wesentlich verändert?
  • Klärung des Begriffs „Wesentliche Veränderungen“
  • Übung: Prüfung auf „wesentliche Veränderung einer ­Anlage“ anhand eines Ablaufdiagramms

Die Betriebsanleitung bei der Eigenherstellung

  • Von der technischen Dokumentation über die Betriebs­anleitung zur technischen Dokumentation – oder besser die Betriebs­anleitung als Verweisdokument?
  • Was in der Betriebsanleitung stehen muss und worauf Sie verweisen können
  • Betriebsanleitung nach MaschRL bei Eigenherstellung
Handlungshilfe zur Erstellung einer ­Betriebs­anleitung bei Eigenherstellung

Zielgruppe

Das Seminar "Verzahnung und Abgrenzung von BetrSichV und MaschRL" richtet sich an Anlagenbetreiber verfahrenstechnischer Anlagen:

  • Betriebsleiter, Projekt- und Betriebsingenieure aus Planung, Bau, Inbetriebnahme und Instandhaltung
  • Verantwortliche, die Konformitätserklärung abzeichnen
  • Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeits­sicherheit sowie Einkäufer von Maschinen

Ihr Referent für das Seminar "Verzahnung und Abgrenzung von BetrSichV und MaschRL":

Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Labestin, Wiesbaden

Bernhard Labestin ist als Manager für EHS in einem verfahrenstechnischen Unternehmen tätig. Er verfügt über langjährige Berufserfahrung auf den Gebieten Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz und Leitete bzw. betreute zahlreiche Projekte in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit als Ingenieur für Anlagen- und Prozesssicherheit. In Projektteams für Neuanlagen im Sinne des BImSchG ist er als Sicherheitsingenieur tätig und unter anderem fachlicher Ansprechpartner für MaschRL und BetrSichV. Seine breiten Erfahrungen nutzt er dabei konstruktiv zur System- und Kostenoptimierung. Seit September 2010 ist Herr Labestin in verschiedenen, von Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einberufenen, Ausschüssen und dessen Arbeitskreisen tätig.