Gewerbeabfallverordnung kompakt
mit Teilnahmebescheinigung

Am 01. August 2017 ist die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft getreten. Für gewerbliche Abfallerzeuger sind neben der Verpflichtung zur Getrenntsammlung auch bestimmte Dokumentationspflichten einzuhalten. Ziel des Gesetzgebers ist es, die stoffliche Verwertung im Sinne der fünfstufigen Abfallhierarchie zu fördern und den Anteil der energetischen Verwertung zu reduzieren.
Dazu müssen Abfallerzeuger ihre anfallenden gewerblichen Siedlungsabfälle (Papier, Pappe, Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle) sowie Bau- und Abbruchabfälle getrennt sammeln. Nicht getrennt gehaltene Abfälle müssen einer Vorbehandlungsanlage zugeführt werden. Dies ist entsprechend zu dokumentieren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Welche Inhalte die Gewerbeabfallverordnung hat und welche gesetzlichen Regelungen noch Einfluss auf die Gewerbeabfälle haben, lernen Sie in diesem Seminar.
Top Themen
- Die neuen Regelungen der Gewerbeabfallverordnung 2017
- Bezug zum Chemikalien- und Gefahrstoffrecht
- Möglichkeiten der Getrennthaltung und hochwertigen Verwertung
- Erarbeitung anforderungsgerechter Dokumentationen
- Anforderungen an Sachverständige für Testate im Sinne der GewAbfallV
Ablauf des Seminars "Gewerbeabfallverordnung kompakt"
Erfahren Sie im Seminar "Gewerbeabfallverordnung kompakt" mehr zu folgenden Themen:
Programm als PDF herunterladen
Die neuen Regelungen der Gewerbeabfallverordnung 2017
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Bezug der Gewerbeabfallverordnung zum | |
Abfallmanagement im Sinne der Ressourcenpolitik
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Kreislaufwirtschaftsrecht
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Novelle der Gewerbeabfallverordnung
Dokumentationen mit Beispielvorlagen | |
Sachverständige für Testate im Sinne der Gewerbeabfallverordnung
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Abschlussdiskussion |
Das Seminar "Gewerbeabfallverordnung kompakt" richtet sich an:
- Mitarbeiter von privaten und kommunalen Entsorgungsunternehmen
- Abfallbeauftragte, Mitarbeiter aus Umweltabteilungen
- Verantwortliche Personen für die Abfallentsorgung
- Behördenvertreter
- Betreiber und Mitarbeiter von Sortieranlagen
➤ HINWEIS: Dieses Seminar ist als Fortbildung nach § 9 Abs. 2 der Abfallbeauftragtenverordnung anerkannt.
Dipl.-Betriebsw. VWA Karsten Meiß, Geschäftsführer, SmartRecycling, Sprockhövel
Karsten Meiß ist Gründer und Inhaber der SmartRecycling Unternehmensberatung für Abfallmanagement. Der diplomierte Betriebswirt verfügt mit mehr als 13 Jahren Erfahrung in der industriellen Produktionslogistik und anschließend langjähriger Leitungsfunktion in der Entsorgungswirtschaft über eine Expertise mit hohem Praxisbezug. Seit 2007 ist Karsten Meiß mit SmartRecycling als unabhängiger Unternehmensberater für Abfallmanagement tätig. Daneben referiert er zu abfallwirtschaftlichen Themen vor Berufsverbänden und -kammern. Inzwischen haben mehr als 200 namhafte Unternehmen seine Beratung in Anspruch genommen oder seine Seminare besucht.
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