Seminar

Gewerbeabfallverordnung kompakt

Veranstaltungsnummer: 06SE124

Mit Teilnahmebescheinigung

  • Die neuen Regelungen der Gewerbeabfallverordnung 2017
  • Bezug zum Chemikalien- und Gefahrstoffrecht
  • Möglichkeiten der Getrennthaltung und hochwertigen Verwertung
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Kommende Termine:

18. – 19. Januar 2024
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Am 01. August 2017 ist die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft getreten. Für gewerbliche Abfallerzeuger sind neben der Verpflichtung zur Getrenntsammlung auch bestimmte Dokumentationspflichten einzuhalten. Ziel des Gesetzgebers ist es, die stoffliche Verwertung im Sinne der fünfstufigen Abfallhierarchie zu fördern und den Anteil der energetischen Verwertung zu reduzieren.

Dazu müssen Abfallerzeuger ihre anfallenden gewerblichen Siedlungsabfälle (Papier, Pappe, Karton, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Textilien und Bioabfälle) sowie Bau- und Abbruchabfälle getrennt sammeln. Nicht getrennt gehaltene Abfälle müssen einer Vorbehandlungsanlage zugeführt werden. Dies ist entsprechend zu dokumentieren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Welche Inhalte die Gewerbeabfallverordnung hat und welche gesetzlichen Regelungen noch Einfluss auf die Gewerbeabfälle haben, lernen Sie in diesem Seminar.

HINWEIS: Dieses Seminar ist als Fortbildung nach § 9 Abs. 2 der Abfallbeauftragtenverordnung anerkannt.

Top-Themen

  • Die neuen Regelungen der Gewerbeabfallverordnung 2017
  • Bezug zum Chemikalien- und Gefahrstoffrecht
  • Möglichkeiten der Getrennthaltung und hochwertigen Verwertung
  • Erarbeitung anforderungsgerechter Dokumentationen
  • Anforderungen an Sachverständige für Testate im Sinne der GewAbfallV

Ablauf des Seminars "Gewerbeabfallverordnung kompakt"

Erfahren Sie im Seminar "Gewerbeabfallverordnung kompakt" mehr zu folgenden Themen:

1. Tag 09:00 bis 17:00 Uhr

2. Tag 09:00 bis 12:00 Uhr

Die neuen Regelungen der Gewerbeabfallverordnung 2017

  • Einführung und Anwendungsbereich
  • Getrenntsammlungspflicht und Ausnahmeregelungen
  • Vorbehandlungspflichten
  • Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen
  • Dokumentationspflichten
  • Sonstige Neuerungen, z.B. zur Pflichtrestmülltonne

Bezug der Gewerbeabfallverordnung zum
Chemikalien-/ Gefahrstoffrecht

  • POP-Verordnung 850/2004 und daraus resultierende ­Änderungen
  • Neue POP-Abfall-Überwachungsverordnung
    (POP-Abfall-ÜberwV) und deren Inhalte
  • Abfallverzeichnis-Verordnung und Abfalldeklaration

Abfallmanagement im Sinne der Ressourcenpolitik

  • Gesamtabfallaufkommen in Deutschland
  • Abfallbeseitigung vs. Abfallverwertung
  • Verwertungswege der wichtigsten Stoffströme
  • Eigenständiges Abfallmanagement als Instrument für
    Rechts- und Prozesssicherheit

Kreislaufwirtschaftsrecht

  • Abfallhierarchie
  • Marktakteure und deren Stellung im KrWG
  • Abgrenzung der Abfallerzeugereigenschaft im Industriepark
  • Verantwortlichkeit des Abfallerzeugers
  • Pflichtendelegation zur Servicegesellschaft
  • Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)

Novelle der Gewerbeabfallverordnung

  • Zielsetzung der Gewerbeabfallverordnung 2003
  • Zielsetzung der Gewerbeabfallverordnung 2017
  • Abgrenzung gemischte Siedlungsabfälle –
    Bau- und Abbruchabfälle
  • Getrennterfassung und Ausnahmetatbestände
  • Getrenntsammlung
  • Anforderungen an Vorbehandlungen
  • Anforderungen an Behandlungsanlagen
  • Pflichtrestmülltonne
  • Fristen
Erarbeitung anforderungsgerechter
Dokumentationen mit Beispielvorlagen

Sachverständige für Testate im Sinne der ­Gewerbeabfallverordnung

  • Was muss testiert werden?
  • Welche Anforderungen sind an Sachverständige gestellt?

Abschlussdiskussion

Zielgruppe

Das Seminar "Gewerbeabfallverordnung kompakt" richtet sich an:

  • Mitarbeiter von privaten und kommunalen ­Entsorgungsunternehmen
  • Abfallbeauftragte, Mitarbeiter aus Umweltabteilungen
  • Verantwortliche Personen für die Abfallentsorgung
  • Behördenvertreter
  • Betreiber und Mitarbeiter von Sortieranlagen

Ihr Referent für das Seminar "Gewerbeabfallverordnung kompakt":

Dipl.-Betriebsw. VWA Karsten Meiß, Geschäftsführer, SmartRecycling, Solingen

Karsten Meiß betreibt das in Solingen ansässige Beratungsbüro SmartRecycling. Der diplomierte Betriebswirt verfügt über langjährige Erfahrung in der Produktionslogistik eines Elektrogeräteherstellers sowie in Leitungsfunktionen der Entsorgungswirtschaft über eine Expertise mit außerordentlichem Praxisbezug. Seit 2007 berät Karsten Meiß Unternehmen jeder Größenordnung und Branche in allen Fragen des Abfallmanagements. Hierbei bilden neben der Organisation des Abfallwesens die wirtschaftlichen Aspekte der Sekundärrohstoffwirtschaft seinen Arbeitsschwerpunkt. Regelmäßig referiert er zu abfallwirtschaftlichen Themen vor Berufsverbänden und -kammern. Inzwischen haben mehr als 200 namhafte Unternehmen seine Beratung in Anspruch genommen oder seine Seminare besucht.

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