Gefährdungsanalysen sind nicht genormt. Die TrinkwV umschreibt, was damit gemeint ist, und selbst die UBA-Empfehlung zur Gefährdungsanalyse lässt noch viel Spielraum für Interpretationen, sowohl hinsichtlich des Inhalts als auch hinsichtlich der nötigen Qualifikation des Analysten.
Der Auftraggeber einer Gefährdungsanalyse ist meist Laie in Bezug auf Trinkwasserhygiene. Er will die Anlage sicher – auch rechtssicher – betreiben. Er kann die Qualifikation eines vorgeblichen Fachmanns nicht beurteilen. Ein Titel wie „Zertifizierter Sachverständiger nach Trinkwasserverordnung“ klingt da erst einmal toll, auch wenn er – mit Verlaub – Unfug ist, denn die Trinkwasserverordnung tut vieles, definiert aber keinen solchen Sachverständigen.
Ein Gefährdungsanalyst soll die Arbeit anderer Fachleute, der planenden Ingenieure und der ausführenden Anlagenbauer und Installateure beurteilen. Er kann also kein „Durchschnittsexperte“ sein, sondern muss mehr wissen als die meisten in der Branche. Die Experten im Bereich der Sanitärtechnik im VDI haben sich dieses Problems angenommen und zusammen mit dem Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung BTGA und dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima ZVSHK eine Lösung entwickelt: Zum 1.1.2018 wird die Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 als Weißdruck vorliegen, die nicht nur einen Standard für die Gefährdungsanalyse vorgibt, sondern auch ein Zertifizierungsmodell für besonders qualifizierte Fachleute, die Gefährdungsanalysen durchführen möchten. Die Richtlinie und das Zertifizierungsmodell wird der VDI auf einem Expertenforum am 9.1.2018 in Düsseldorf vorstellen. Die Träger der Richtlinie hoffen, dass die Betreiber als Auftraggeber von Gefährdungsanalysen dieses Angebot nutzen ebenso nutzen, wie seriöse und qualifizierte Fachleute das Angebot nutzen, sich zertifizieren zu lassen:
Wer einen VDI/BTGA/ZVSHK-anerkannten Sachverständigen TWH (Trinkwasserhygiene) beauftragt, hat eine sehr gute Chance, sein Problem zu lösen, anstatt es zu verschlimmern. Und wer sich als „TWH“ zertifizieren lässt, darf das Prüfzeichen „Nach VDI-Richtlinie geprüft“ mit dem blauen VDI-Logo nutzen und kann damit seine überdurchschnittliche Kompetenz am Markt verdeutlichen.
Der Ruf nach dem Gefährdungsanalysten wird erst laut, wenn schon etwas schief gelaufen ist. Damit das gar nicht erst passiert, empfiehlt sich die Beauftragung nachweislich kompetenter Fachleute. Die Grundlagen richtiger Planung und Errichtung von Trinkwasser-Installationen vermittelt beispielsweise das Seminar „Kompaktwissen Trinkwasser-Installation“ des VDI-Wissensforums. Die VDI-GBG-Partnerschulungen nach VDI/DVGW 6023 bieten Ingenieuren und Handwerkern die Möglichkeit, mit einer Urkunde der Kategorie A (Planung und Errichtung) bzw. B (Errichtung) den Nachweis geeigneter Fortbildung anzutreten.