Ein Finger berührt ein digitales Paragraphenzeichen

Praxishinweise zum Kartellrecht

Der Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) bekennt sich, insbesondere im Rahmen seiner technisch-wissenschaftlichen Arbeit, zur konsequenten Einhaltung des nationalen und europäischen Kartellrechts und arbeitet ausschließlich im Einklang mit diesen Vorschriften.

Die VDI GmbH und deren Beteiligungsgesellschaften (VDI-Gruppe), so auch die VDI Wissensforum GmbH, schließen sich diesem Bekenntnis an.

Ziel dieser Hinweise ist es, dass Sie ein mögliches kartellrechtlich bedenkliches Verhalten im Rahmen Ihrer Tätigkeiten im VDI Wissensforum bereits im Vorfeld erkennen und vermeiden.
 

Kartellrecht bei der Gremienarbeit

In den Gremien des VDI Wissensforums (Programmausschüsse, Expertengremien etc.) kommen auch Experten von Unternehmen zusammen, die miteinander im Wettbewerb stehen oder stehen könnten. Auch sind nicht selten Experten mehrerer Wirtschaftsstufen vertreten. Daher besteht grundsätzlich die Gefahr, dass es hier zu Verstößen gegen das Kartellverbot (§ 1 GWB, Art. 101 AEUV) kommt. Solche Verstöße können insbesondere erhebliche Bußgelder und Schadenersatz zur Folge haben und den Ruf des VDI Wissensforums und der ganzen VDI-Gruppe nachhaltig schädigen. Bitte beachten Sie daher stets die Punkte auf den folgenden Seiten:
 

Don‘ts

Mitarbeitern von im Wettbewerb stehenden Unternehmen ist es im Rahmen der Gremienarbeit untersagt, zu strategisch relevanten unternehmensbezogenen Themen Diskussionen zu führen, Informationen auszutauschen oder Vereinbarungen zu treffen, egal ob schriftlich, mündlich oder nur informell, z. B. in Gestalt eines Gentlemen’s Agreement. Auch die nur einseitige Preisgabe strategisch relevanter unternehmensbezogener Informationen beinhaltet einen Kartellverstoß. Bedenken Sie, dass sich Ihre Zuhörer an solchen Äußerungen orientieren und künftig ihr Marktverhalten hieran ausrichten könnten. Auch die Zuhörer begehen daher unter Umständen einen Kartellverstoß.

Unzulässig sind insbesondere Vereinbarungen, Abstimmungen, Austausche zu oder die einseitige Preisgabe von folgenden unternehmensbezogenen Informationen und Themen:

  • Preise und Preisbestandteile, einschließlich Margen, Brutto- und Nettopreise, Preisunterschiede und -strategien, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen, Rabatte;
  • Produktionsmengen, Lagerbestände, Verkäufe, Umsätze, Kapazitäten und Auslastungen;
  • Aufteilungen von Märkten, Projekten, Kunden oder Bezugsquellen;
  • Herstellungs- und Absatzkosten, Bezugskosten und Produktionsveränderungen; 
  • Beziehungen zu einzelnen Abnehmern oder Lieferanten, insbesondere dann, wenn dies dazu führen könnte, dass diese vom Markt verdrängt werden;
  • Boykotte von (anderen) Kunden, Wettbewerbern oder Zulieferern;
  • geplante, individuelle Vorhaben in Bezug auf konkrete Technologien, Investitionen, oder Marketingpläne für bestimmte Produkte, insbesondere, wenn diese üblicherweise als Geschäftsgeheimnis geschützt sind.
     

Do’s

Die folgenden Themen können im Rahmen der Gremienarbeit hingegen unproblematisch erörtert werden:

  • allgemeine Erfahrungen mit bestimmten technischen Lösungen,
  • offenkundige Informationen, bspw. im Internet verfügbare Konjunkturdaten,
  • Ergebnisse statistischer Auswertungen oder von Benchmarkings, sofern mind. fünf Unternehmen Daten beigesteuert haben und einzelne Unternehmen hierbei nicht identifizierbar sind oder die kartellrechtliche Unbedenklichkeit bestätigt wurde,
  • Rechtliche Rahmenbedingungen und Gesetzesvorhaben sowie mögliche Folgen.

Die Testfrage lautet: „Dient die Diskussion eines einzelnen Themas konkret der Ermittlung des Standes der Technik (dies ist zulässig) oder geht es um die Erörterung unternehmensbezogener marktrelevanter Informationen (dies ist unzulässig)?“

Beachten Sie zudem folgende Punkte:

  • Gremien tagen nur auf Basis vorab versandter Tagesordnungspunkte.
  • Tagesordnungspunkte und sonstige Unterlagen enthalten keine kartellrechtlich relevanten Themen.
  • Die Diskussion ist auf die Tagesordnungspunkte beschränkt.
  • Gremiensitzungen und deren Themen sind für Dritte transparent.
  • Bei Spontanäußerungen mit kartellrechtlich relevantem Inhalt distanzieren Sie sich aktiv von diesem Verhalten:
  • Weisen Sie darauf hin, dass dieser Punkt nicht besprochen werden darf.
  • Vertagen Sie zur Not die Diskussion bis zur Klärung der kartellrechtlichen Unbedenklichkeit.
  • Wird die Diskussion dennoch fortgesetzt, unterbrechen Sie die Sitzung und protokollieren Sie dies.
  • Fassen Sie Protokolle kurz und unmissverständlich.
  • Beachten Sie auch bei der weiteren Kommunikation (etwa in E-Mails) das Kartellverbot.
     

An wen kann ich mich wenden?

Die Anwendung des Kartellrechts in der täglichen Praxis ist nicht immer einfach.
Deshalb wenden Sie sich bei Fragen oder Zweifelsfällen bitte stets an den Leiter Legal Advice der VDI-Gruppe.

Rechtsanwalt Dieter Anders
Leiter Legal Advice

VDI GmbH
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf


Telefon: +49 (0) 211 6214-388
Email: justitiar@vdi.de