Planung und Genehmigung PV-FFA
Erlernen Sie rechtssichere Planung und Genehmigung von PV-Freiflächenanlagen und optimieren Sie Ihre Projekte fachkundig.
| Veranstaltungsdatum | Veranstaltungsort |
|---|---|
| 21. – 22.07.2026 | Online |
| 26. – 27.10.2026 | Freising |
Veranstaltungsnummer: 06SE102
Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 sind auf die Marktakteure der Energiewirtschaft grundlegende Änderungen zugekommen. Zudem gewinnt der Rechtsrahmen für Speicher zunehmend an Bedeutung. Diese Neuerungen haben Auswirkungen auf alle Bereiche der deutschen Energiewirtschaft, die Anlagenhersteller und -betreiber, Energieversorger, Kommunen, Netzbetreiber und alle Akteure im Energiehandel.
Diese Weiterbildung bietet die Möglichkeit, sich über das EEG 2023 und den Rechtsrahmen für Speicher zu informieren. Die Teilnehmenden profitieren von einer wertvollen Grundlage für die strategischen Planungen ihrer Unternehmen und ggf. erforderlichen Anpassungen ihrer Vorhaben. Der Referent ist ausgewiesener Experte des Energierechts und stellt das Thema mit Beispielen aus seiner langjährigen Beratungserfahrung anschaulich dar.
1. Tag 10:00 bis 16:00 Uhr
2. Tag 10:00 bis 16:00 Uhr
Führungskräfte und Mitarbeitende aus:
RA Dipl.-Forstw. (Univ.) Jens Vollprecht, Rechtsanwalt, Becker Büttner Held Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Berlin
Jens Vollprecht ist diplomierter Forstwirt sowie studierter Jurist und Partner der Sozietät Becker Büttner Held (BBH), Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater. Er betreut projektleitend Mandate aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien. Dabei ist er derzeit insbesondere mit den Themen flexible Netzanschlussvereinbarungen, Agri-PV, Moor- und Floating-PV, Wasserstoff und Stromspeicherung befasst. Die Gestaltung von Reservierungsverfahren von Netzkapazitäten und die freiwillige Klimakompensation durch Waldschutz und Aufforstung bilden aktuell weitere Felder der Rechtsberatung. Neben Stadtwerken, Anlagenbetreibern und der Immobilienwirtschaft berät er auch die Politik, so beispielsweise bei der Novellierung des EEG 2014, 2017, 2021 und 2023.