HOAI für Aussteiger - was kommt danach?
mit Teilnahmebescheinigung

Was kommt auf Auftraggeber und Auftragnehmer zu, wenn die HOAI aufgehoben wird? Wie können/müssen Vergütung und Leistungsinhalte vereinbart werden? Welche Grenzen gibt es?
Es steht zu erwarten, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf die Klage der Europäischen Kommission hin die HOAI mit Europarecht (Dienstleistungsrichtlinie) unvereinbar erklären wird. Die Entscheidung wird für Mitte des Jahres 2019 erwartet, der deutsche Gesetzgeber wird dann reagieren müssen.
Die HOAI mit verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen wird es nicht mehr geben können. Es wird sich zum einen die Frage stellen, welche Auswirkungen die Entscheidung des EuGH auf laufende Verträge, insbesondere auch Stufenverträge, hat. Dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen in der Rechtsprechung. Vor allem aber müssen nach Abschaffung der HOAI die Parteien selbst Regelungen zur Vergütung und Fortschreibung der Vergütung entwickeln und die Leistungsinhalte definieren.
Das Seminar zeigt Möglichkeiten auf, für beide Seiten faire Lösungen zu entwickeln und bietet Gelegenheit zur Diskussion verschiedener Vertragsregelungen.
Top Themen
- HOAI und Europarecht
- Folgen für laufende Verträge
- Modelle für die Honorierung von Planungsleistungen ohne HOAI
- Vertragsinhalte vereinbaren
- Vergaberechtliche Folgen der Abschaffung
der HOAI
Ablauf des Seminars "HOAI für Aussteiger" - Wie können/müssen Vergütung und Leistungsinhalte vereinbart werden?
Erfahren Sie im Seminar "HOAI für Aussteiger" mehr zu folgenden Themen:
Programm als PDF herunterladen
Teil 1: HOAI für Aussteiger - Was kommt danach? | |
Ausgangslage
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Übergangsfragen für laufende Verträge
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Verträge nach neuem Recht
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Vereinbarungsmöglichkeiten
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Leistungsinhalte
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Auswirkungen auf das Vergaberecht
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Dr. jur. Reinhard Voppel, Rechtsanwälte Osenbrück-Bubert-Kirsten-Voppel, Köln
Reinhard Voppel ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er ist spezialisiert auf das private Baurecht und berät seit vielen Jahren Architekten und Ingenieure zu allen Fragen des Baurechts, insbesondere zu Honorarfragen und vertragsrechtlichen Problemen. Daneben ist er im Bereich des Baurechts auch als Autor sowie als Referent und Seminarleiter tätig. Für den VDI ist er bereits seit vielen Jahren als Referent aktiv.
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