Immissionsschutzrecht kompakt
mit Teilnahmebescheinigung

Das Immissionsschutzrecht ist das zentrale Anlagenzulassungsrecht in Deutschland. Es bestehen umfangreiche Grundpflichten für den Betreiber. Bei Verstößen drohen nicht nur Bußgelder, sondern sehr schnell auch eine Strafbarkeit. Der Crashkurs behandelt neben den Grundlagen auch die aktuellen Besonderheiten und neuesten Entwicklungen auf diesem Rechtsgebiet. Im Fokus stehen dabei alle unternehmensrelevanten Vorschriften, so dass der Kurs vor allem für verantwortliche Betreiber und deren Personal von Relevanz ist.
Folgende Themen sind Ihnen nach dem Besuch geläufig:
- Welche grundlegenden Genehmigungsanforderungen bestehen?
- Wie sind Umrüstungen und Änderungen von Anlagen genehmigungsrechtlich zu behandeln und wie werden Risiken vermieden?
- Welche Verantwortung hat Ihr Unternehmen nach BBodSchG und dem USchadG und wo können große Haftungssummen im Raum stehen?
- Wie ist Ihre persönliche strafrechtliche Verantwortlichkeit als Geschäftsführer oder nachgeordneter Mitarbeiter, der einen Teil der Unternehmerverantwortung übernommen hat?
Erlangen Sie durch den Besuch der Weiterbildung ein höheres Maß an Sicherheit rund um das Immissionsschutzrecht.
Top Themen
- Das Anlagenrecht des BImSchG: Genehmigungsvoraussetzungen und Ablauf des Genehmigungsverfahrens einschließlich UVP
- Betreiber und Betreiberpflichten: Grundpflichten und Pflichten aus einschlägigen Immissionsschutzverordnungen
- IED-Anlagen: Welche Besonderheiten des Immissionsschutzrechts müssen Betreiber beachten?
- Spezielle Anforderungen bei Anlagen in Chemie- und Industrieparks sowie in Häfen
- Neueste Rechtsprechung zur Einhaltung von Achtungsabständen/angemessenen Sicherheitsabständen
Ablauf des Seminars "Immissionsschutzrecht kompakt"
Erfahren Sie im Seminar "Immissionsschutzrecht kompakt" mehr zu folgenden Themen:
Programm als PDF herunterladen
Das BImSchG und seine untergesetzlichen Regelungen
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Genehmigungsvoraussetzungen
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Das Genehmigungsverfahren
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Die Wirkungen der Genehmigung
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Nebenbestimmungen zur Genehmigung
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Die Änderung von Anlagen
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Neues Immissionsschutzrecht für IED-Anlagen
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Das neue Störfallrecht in Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie
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Besondere Probleme bei Chemie- und Industrieparks und Häfen
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Umwelthaftung
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Strafrechtliche Verantwortlichkeiten
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Wege zur „gerichtsfesten“ Unternehmensorganisation (Compliance)
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Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Müggenborg, Kanzlei Prof. Müggenborg, Aachen
Studium an der Universität Trier, nach zweiten Staatsexamen erster Assistent des Geschäftsführenden Direktors des IUTR (Institut für Umwelt- und Technikrecht). Seit 1990 Beratung von Unternehmen aller Größenordnungen im Umwelt- und Technikrecht sowie im Umweltzivil- und Umweltstrafrecht. Im Jahr 2013 Gründung der Kanzlei Prof. Müggenborg – spezialisiert auf Umwelt- und Technikrecht. Zu diesen Themen hat er umfangreich publiziert, bringt mehrere Kommentare heraus und nimmt zwei Lehraufträge wahr (seit 2000 Universität Kassel, seit 2004 RWTH Aachen). In 2010 Berufung zum Honorarprofessor der RWTH Aachen. Seit 1993 ist er Mitglied des Umweltrechtsausschusses im Deutschen Anwaltverein, seit Januar 2015 als dessen Vorsitzender.
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