Organisationsverantwortung und Haftung im Umwelt- und Arbeitsschutz
mit Teilnahmebescheinigung

Geschäftsführer, Vorstände und Abteilungsleiter sind rechtlich verpflichtet, in ihrem Zuständigkeitsbereich die Betreiberpflichten des Umwelt- und Arbeitsschutzes einzuhalten. Sie haften andernfalls persönlich. Auch Beauftragte haben die rechtliche Verpflichtung zur Kontrolle der Umsetzung der Betreiberpflichten. Nur wer die Details seiner rechtlichen Verantwortung kennt, kann seine persönlichen Haftungsrisiken reduzieren. Auch wenn die Vielfalt der einzuhaltenden Vorschriften des Umwelt- und Arbeitsschutzes Unternehmen zu überfordern scheint, ändert dies nichts an der Verpflichtung zur gerichtsfesten Organisation und an der möglichen Haftung und der persönlichen Strafbarkeit der verantwortlichen Personen. Wenn ein Unfall passiert, stehen die Verantwortlichen im Fokus von Behörden, Staatsanwaltschaft und der Öffentlichkeit.
Im Seminar erfahren Sie - verständlich für Nichtjuristen - wer im Detail wofür im Umwelt- und Arbeitsschutz verantwortlich ist, wer in welchem Ausmaß wofür haftet und wie die Verpflichtungen am einfachsten umgesetzt werden können. Das Seminar vermittelt Ihnen praxisorientiert, wie sie die Betreiberpflichten des Umwelt- und Arbeitsschutz bestimmen, delegieren, kontrollieren und aktuell halten, um Ihre persönliche Haftung zu reduzieren. Das Seminar zeigt Ihnen die wichtigen Tipps zum richtigen Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft auf, wenn es dennoch zu Untersuchungen in ihrem Unternehmen kommt.
Top Themen
- Grundlagen der rechtlichen Verantwortung von natürlichen und
juristischen Personen und Organen - Resultierende Pflichten des Arbeitgebers aus Umwelt- und Arbeitsschutz
- Leitungsfunktionen und Verantwortlichkeiten
- Richtiges Verhalten beim Besuch von Polizei und Staatsanwaltschaft
- Wege zur gerichtsfesten Organisation
- Implementierung eines Strafrechtsmanagementsystems
Die Inhalte des Seminars "Organisationsverantwortung und Haftung im Umwelt- und Arbeitsschutz"
Die Veranstaltung behandelt im Einzelnen folgende Themen :
Programm als PDF herunterladen
Grundlagen einer jeden Organisation im Unternehmen
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Resultierende Pflichten des Arbeitgebers aus dem Umwelt- und Arbeitsschutz
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Aufgaben der Geschäftsführung, Manager und Beauftragten
Dr. Thomas Gutwinski Workshop Delegation und Kontrolle:
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Haftung der Geschäftsführung, Manager und Beauftragten
Dr. Thomas Gutwinski Workshop Umwelt-/ Arbeitsunfall in der Praxis - Wer hat den „Schwarzen Peter“ und haftet
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Unternehmen und deren strafrechtliche Verantwortung
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Anleitung zur rechtssicheren Organisation im Betrieb
Dr. Thomas Gutwinski Workshop – wie rechtssicher ist unser Unternehmen im Umwelt- und Arbeitsschutz:
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Strafrechtliche Ermittlungsverfahren durch Polizei und Staatsanwalt: Wie verhalte ich mich richtig?
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Strafrechtsmanagementsystem – eine Ergänzung zu Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsystemen
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Für diese Personengruppen ist das Seminar geeignet:
- Geschäftsführer, Vorstände und Unternehmer
- Fach- und Führungskräfte mit Verantwortung im Umwelt- und Arbeitsschutz oder Qualitätsmanagement von Unternehmen aus Produktion, Handel und Dienstleistung
- Umweltgutachter
- Umweltbeauftragte
- Unternehmensberater
- Rechtsabteilungen mit Fokus betrieblicher Umweltschutz
Ihre Referenten für das Seminar "Organisationsverantwortung und Haftung im Umwelt- und Arbeitsschutz":
Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Müggenborg, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kanzlei Prof. Müggenborg, Aachen
Studium an der Universität Trier, nach zweitem Staatsexamen erster Assistent des Geschäftsführenden Direktors des IUTR (Institut für Umwelt- und Technikrecht). Seit 1990 Beratung von Unternehmen aller Größenordnungen im Umwelt- und Technikrecht sowie im Umweltzivil-und Umweltstrafrecht. Im Jahr 2013 Gründung der Kanzlei Prof. Müggenborg – spezialisiert auf Umwelt- und Technikrecht. Zu diesen Themen hat er umfangreich publiziert, bringt mehrere Kommentare heraus und nimmt zwei Lehraufträge wahr (Universität Kassel, RWTH Aachen). In 2010 Berufung zum Honorarprofessor der RWTH Aachen. Seit 1993 ist er Mitglied des Umweltrechtsausschusses im Deutschen Anwaltverein, seit Januar 2015 als dessen Vorsitzender.
Dr. Thomas Gutwinski, Geschäftsführer, Gutwinski Management Gesellschaft m.b.H., Perchtoldsdorf
Jurastudium und Assistenzzeit an der Universität Wien. Berufliche Stationen am Verfassungsgerichtshof, im Kabinett des österreichischen Umweltministers und dann Finanzministers. Danach Geschäftsführer des Umweltfonds des Umweltministeriums. Nach Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst Aufbau eines Beratungsunternehmens mit Spezialisierung auf praxisorientierte Umsetzung der gerichtsfesten Organisation des Umwelt- und Arbeitsschutzes und Aufbau von Umwelt- Energie und Arbeitsschutzmanagementsystem in 350 Unternehmen. Dr. Gutwinski trägt als Referent u.a. an der FH Deggendorf vor.
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