Seminar

Organisationsverantwortung und Haftung im Umwelt- und Arbeitsschutz

Veranstaltungsnummer: 06SE143

Mit Teilnahmebescheinigung

  • Grundlagen der rechtlichen Verantwortung von natürlichen und
    juristischen Personen und Organen
  • Resultierende Pflichten des Arbeitgebers aus Umwelt- und Arbeitsschutz
  • Leitungsfunktionen und Verantwortlichkeiten
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Kommende Termine:

14. – 15. Mai 2024
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17. – 18. September 2024
Mannheim
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16. – 17. Januar 2025
Freising
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Geschäftsführer, Vorstände und Abteilungsleiter sind rechtlich verpflichtet, in ihrem Zuständigkeitsbereich die Betreiberpflichten des Umwelt- und Arbeitsschutzes einzuhalten. Sie haften andernfalls persönlich. Auch Beauftragte haben die rechtliche Verpflichtung zur Kontrolle der Umsetzung der Betreiberpflichten. Nur wer die Details seiner rechtlichen Verantwortung kennt, kann seine persönlichen Haftungsrisiken reduzieren. Auch wenn die Vielfalt der einzuhaltenden Vorschriften des Umwelt- und Arbeitsschutzes Unternehmen zu überfordern scheint, ändert dies nichts an der Verpflichtung zur gerichtsfesten Organisation und an der möglichen Haftung und der persönlichen Strafbarkeit der verantwortlichen Personen. Wenn ein Unfall passiert, stehen die Verantwortlichen im Fokus von Behörden, Staatsanwaltschaft und der Öffentlichkeit.

Im Seminar erfahren Sie - verständlich für Nichtjuristen - wer im Detail wofür im Umwelt- und Arbeitsschutz verantwortlich ist, wer in welchem Ausmaß wofür haftet und wie die Verpflichtungen am einfachsten umgesetzt werden können. Das Seminar vermittelt Ihnen praxisorientiert, wie sie die Betreiberpflichten des Umwelt- und Arbeitsschutz bestimmen, delegieren, kontrollieren und aktuell halten, um Ihre persönliche Haftung zu reduzieren. Das Seminar zeigt Ihnen die wichtigen Tipps zum richtigen Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft auf, wenn es dennoch zu Untersuchungen in ihrem Unternehmen kommt.

Das Seminar ist als Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß §9 der 5. BImSchV anerkannt.

VDSI-Weiterbildungsnachweis: Für die Teilnahme an diesem Seminar erhalten Sie die entsprechenden VDSI-Punkte. Die Punkte werden auf der Teilnahmebescheinigung ausgewiesen.

Top-Themen

  • Grundlagen der rechtlichen Verantwortung von natürlichen und
    juristischen Personen und Organen
  • Resultierende Pflichten des Arbeitgebers aus Umwelt- und Arbeitsschutz
  • Leitungsfunktionen und Verantwortlichkeiten
  • Richtiges Verhalten beim Besuch von Polizei und Staatsanwaltschaft
  • Wege zur gerichtsfesten Organisation
  • Implementierung eines Strafrechtsmanagementsystems

Die Inhalte des Seminars "Organisationsverantwortung und Haftung im Umwelt- und Arbeitsschutz"

1. Tag 10:00 bis 17:00 Uhr

2. Tag 09:00 bis 16:00 Uhr

Grundlagen einer jeden Organisation im Unternehmen

  • Definition von natürlichen und juristischen Personen als Träger von Pflichten
  • Rechtliche Verantwortung von Organen
  • Unternehmen als Inhaber von Genehmigungen
  • Unternehmen im Vertragsrecht
  • Daraus abgeleitete Pflichten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens

Resultierende Pflichten des Arbeitgebers aus dem Umwelt- und Arbeitsschutz

  • Pflichten im Umweltrecht in den unterschiedlichen Bereichen Immissionsschutz, Abfallwirtschaft und Gewässerschutz
  • Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz und den dazugehörigen Verordnungen wie z.B. Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung
  • Daraus resultierende Pflichten für die Beschäftigten

Aufgaben der Geschäftsführung, Manager und Beauftragten

  • Wer hat als Geschäftsführer/Vorstand, Manager, Beauftragter welche Aufgaben rechtlich tatsächlich wahrzunehmen
  • Wie werden Betreiberpflichten richtig delegiert und was ist dabei zu berücksichtigen
  • Gesetzliche Kontrollpflicht zur Überwachung der Einhaltung der Betreiberpflichten: Worauf ist dabei im Besonderen zu achten?
Workshop Delegation und Kontrolle:
  • Übung zur richtigen Delegation und deren einfachste Kontrolle anhand der Vorgaben

Haftung der Geschäftsführung, Manager und Beauftragten

  • Voraussetzungen für die Haftung im Detail
  • Ordungswidrigkeitenrecht, Strafrecht, Schadenersatz – praxisgerecht auf den Punkt gebracht
  • Wer haftet wie konkret, wenn die Betreiberpflichten nicht eingehalten und kontrolliert werden
Workshop Umwelt-/ Arbeitsunfall in der Praxis - Wer hat den „Schwarzen Peter“ und haftet
  • Praxisbeispiel: Welche Funktionsträger haben welche Aufgaben? Ausreichende Wahrnehmung der Verantwortlichen? Wer haftet? Welche Maßnahmen zur Haftungsvermeidung?

Unternehmen und deren strafrechtliche Verantwortung

  • Generelle Organisationspflichten der Geschäftsführung
  • Delegationsmöglichkeiten und deren Grenzen
  • Pflichten der Umweltbeauftragten und der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Pflichten sonstiger Mitarbeiter in strafrechtlicher Hinsicht

Anleitung zur rechtssicheren Organisation im Betrieb

  • Fünf Schritte, die rechtlich gefordert sind
  • Zweckmäßige Umsetzung der Schritte im Detail
  • Rechtsänderungen – oje: Wie Sie Rechtsänderungen einfach sowie systematisch verfolgen und umsetzen können
Workshop – wie rechtssicher ist unser Unternehmen im Umwelt- und Arbeitsschutz:
  • Check, welche der fünf Schritte im Unternehmen bereits umgesetzt sind
  • Bestimmung, welche Maßnahmen zur gerichtsfesten Organisation noch zu setzen sind und wie diese im betrieblichen Alltag und in Anbetracht der Rahmenbedingungen realistisch umgesetzt werden können
  • Hemmnisse der Umsetzung, welche Koalitionspartner bestehen, welche Tipps und Erfahrungen gibt es aus anderen Unternehmen

Strafrechtliche Ermittlungsverfahren durch Polizei und Staatsanwalt: Wie verhalte ich mich richtig?

  • Informelle Befragungen und förmliche Vernehmungen – Rechte und Pflichten
  • Was darf wann durchsucht und beschlagnahmt werden?
  • Zeugnis-und Auskunftsverweigerungsrechte richtig geltend machen
  • Was ist besser: Kooperation oder Konfliktverteidigung?

Strafrechtsmanagementsystem – eine Ergänzung zu Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsystemen

  • Entwicklung und Bedeutung von Managementsystemen im Umwelt- und Arbeitsschutz
  • Gründe für ein Strafrechtsmanagementsystem
  • Bedeutung des Strafrechtsmanagementsystems
  • Wege zur leichten Implementierung

Zielgruppe

Für diese Personengruppen ist das Seminar geeignet:

  • Geschäftsführer, Vorstände und Unternehmer
  • Fach- und Führungskräfte mit Verantwortung im Umwelt- und Arbeitsschutz oder Qualitätsmanagement von Unternehmen aus Produktion, Handel und Dienstleistung
  • Umweltgutachter
  • Umweltbeauftragte
  • Unternehmensberater
  • Rechtsabteilungen mit Fokus betrieblicher Umweltschutz

Ihre Referenten für das Seminar "Organisationsverantwortung und Haftung im Umwelt- und Arbeitsschutz":

Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Müggenborg, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kanzlei Prof. Müggenborg, Aachen

Studium an der Universität Trier, nach zweitem Staatsexamen erster Assistent des Geschäftsführenden Direktors des IUTR (Institut für Umwelt- und Technikrecht). Seit 1990 Beratung von Unternehmen aller Größenordnungen im Umwelt- und Technikrecht sowie im Umweltzivil-und Umweltstrafrecht. Im Jahr 2013 Gründung der Kanzlei Prof. Müggenborg – spezialisiert auf Umwelt- und Technikrecht. Zu diesen Themen hat er umfangreich publiziert, bringt mehrere Kommentare heraus und nimmt zwei Lehraufträge wahr (Universität Kassel, RWTH Aachen). In 2010 Berufung zum Honorarprofessor der RWTH Aachen. Seit 1993 ist er Mitglied des Umweltrechtsausschusses im Deutschen Anwaltverein, seit Januar 2015 als dessen Vorsitzender.

Dr. Thomas Gutwinski, Geschäftsführer, Gutwinski Management Gesellschaft m.b.H., Perchtoldsdorf

Jurastudium und Assistenzzeit an der Universität Wien. Berufliche Stationen am Verfassungsgerichtshof, im Kabinett des österreichischen Umweltministers und dann Finanzministers. Danach Geschäftsführer des Umweltfonds des Umweltministeriums. Nach Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst Aufbau eines Beratungsunternehmens mit Spezialisierung auf praxisorientierte Umsetzung der gerichtsfesten Organisation des Umwelt- und Arbeitsschutzes und Aufbau von Umwelt- Energie und Arbeitsschutzmanagementsystem in 350 Unternehmen. Dr. Gutwinski trägt als Referent u.a. an der FH Deggendorf vor.

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Dr.-von-Daller-Str. 1-3
85356 Freising
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