Das Seminar Wasserrecht vermittelt praxisnah einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage. ✔ Zulassung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
20. – 21.06.2022 | Düsseldorf |
26. – 27.10.2022 | Hamburg |
16. – 17.02.2023 | Frankfurt am Main |
Veranstaltungsnummer: 06SE143
Geschäftsführer, Vorstände und Abteilungsleiter sind rechtlich verpflichtet, in ihrem Zuständigkeitsbereich die Betreiberpflichten des Umwelt- und Arbeitsschutzes einzuhalten. Sie haften andernfalls persönlich. Auch Beauftragte haben die rechtliche Verpflichtung zur Kontrolle der Umsetzung der Betreiberpflichten. Nur wer die Details seiner rechtlichen Verantwortung kennt, kann seine persönlichen Haftungsrisiken reduzieren. Auch wenn die Vielfalt der einzuhaltenden Vorschriften des Umwelt- und Arbeitsschutzes Unternehmen zu überfordern scheint, ändert dies nichts an der Verpflichtung zur gerichtsfesten Organisation und an der möglichen Haftung und der persönlichen Strafbarkeit der verantwortlichen Personen. Wenn ein Unfall passiert, stehen die Verantwortlichen im Fokus von Behörden, Staatsanwaltschaft und der Öffentlichkeit.
Im Seminar erfahren Sie - verständlich für Nichtjuristen - wer im Detail wofür im Umwelt- und Arbeitsschutz verantwortlich ist, wer in welchem Ausmaß wofür haftet und wie die Verpflichtungen am einfachsten umgesetzt werden können. Das Seminar vermittelt Ihnen praxisorientiert, wie sie die Betreiberpflichten des Umwelt- und Arbeitsschutz bestimmen, delegieren, kontrollieren und aktuell halten, um Ihre persönliche Haftung zu reduzieren. Das Seminar zeigt Ihnen die wichtigen Tipps zum richtigen Umgang mit Polizei und Staatsanwaltschaft auf, wenn es dennoch zu Untersuchungen in ihrem Unternehmen kommt.
VDSI-Weiterbildungsnachweis: Für die Teilnahme an diesem Seminar erhalten Sie die entsprechenden VDSI-Punkte. Die Punkte werden auf der Teilnahmebescheinigung ausgewiesen.
1. Tag 10:00 bis 17:00 Uhr
2. Tag 09:00 bis 16:00 Uhr
Dr. Thomas Gutwinski
Workshop Delegation und Kontrolle:Dr. Thomas Gutwinski
Workshop Umwelt-/ Arbeitsunfall in der Praxis - Wer hat den „Schwarzen Peter“ und haftetDr. Thomas Gutwinski
Workshop – wie rechtssicher ist unser Unternehmen im Umwelt- und Arbeitsschutz:Für diese Personengruppen ist das Seminar geeignet:
Prof. Dr. jur. Hans-Jürgen Müggenborg, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Kanzlei Prof. Müggenborg, Aachen
Studium an der Universität Trier, nach zweitem Staatsexamen erster Assistent des Geschäftsführenden Direktors des IUTR (Institut für Umwelt- und Technikrecht). Seit 1990 Beratung von Unternehmen aller Größenordnungen im Umwelt- und Technikrecht sowie im Umweltzivil-und Umweltstrafrecht. Im Jahr 2013 Gründung der Kanzlei Prof. Müggenborg – spezialisiert auf Umwelt- und Technikrecht. Zu diesen Themen hat er umfangreich publiziert, bringt mehrere Kommentare heraus und nimmt zwei Lehraufträge wahr (Universität Kassel, RWTH Aachen). In 2010 Berufung zum Honorarprofessor der RWTH Aachen. Seit 1993 ist er Mitglied des Umweltrechtsausschusses im Deutschen Anwaltverein, seit Januar 2015 als dessen Vorsitzender.
Dr. Thomas Gutwinski, Geschäftsführer, Gutwinski Management Gesellschaft m.b.H., Perchtoldsdorf
Jurastudium und Assistenzzeit an der Universität Wien. Berufliche Stationen am Verfassungsgerichtshof, im Kabinett des österreichischen Umweltministers und dann Finanzministers. Danach Geschäftsführer des Umweltfonds des Umweltministeriums. Nach Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst Aufbau eines Beratungsunternehmens mit Spezialisierung auf praxisorientierte Umsetzung der gerichtsfesten Organisation des Umwelt- und Arbeitsschutzes und Aufbau von Umwelt- Energie und Arbeitsschutzmanagementsystem in 350 Unternehmen. Dr. Gutwinski trägt als Referent u.a. an der FH Deggendorf vor.