Einsatzszenarien und Grenzen von KI-gestützten Defence-Anwendungen

Künstliche Intelligenz wird im militärischen Kontext häufig auf ein Schlagwort reduziert: autonome Waffensysteme oder sogenannte „Killer Robots“. Diese Verkürzung greift jedoch zu kurz. KI-gestützte Defence-Anwendungen reichen weit über die Frage hinaus, ob Maschinen selbstständig über Leben und Tod entscheiden dürfen. Ihr praktischer Einsatz beginnt deutlich früher, sie es bei Aufklärung, Lagebilderstellung, Zielerkennung, oder Auswertung großer Datenmengen. Ebenso unterstütz KI mittlerweile auch „hinter der Front“ bei der Cyberabwehr oder in der Logistikkette.

Aktuelle Konflikte zeigen, dass Geschwindigkeit, Informationsverarbeitung und Vernetzung zu entscheidenden Faktoren geworden sind. „Speed & Scale“ sind die Stichwörter der Stunde.
Die Fusion aus Daten von Drohnen, Satellitendaten, Kommunikationsströme und offene Quellen erzeugt enorme Datenmengen. Kein menschlicher Stab kann diese Daten in Echtzeit vollständig erfassen, bewerten und priorisieren. KI-Systeme können hier unterstützen, Muster erkennen, Auffälligkeiten markieren und Entscheidungsprozesse beschleunigen. KI kann helfen, Bedrohungen früher und schneller zu erkennen, Vorgehensoption des Gegners vorherzusagen, Nachschubketten resilienter zu gestalten oder Cyberangriffe schneller zu identifizieren.

Der eigentliche Mehrwert von KI liegt deshalb häufig nicht im Einsatz als reines Waffensystem, sondern in der Unterstützung militärischer Entscheidungs- und Führungsprozesse. 

Aber auch im Bereich unbemannter Systeme spielt KI eine zunehmende Rolle. Drohnen, maritime Systeme oder bodengebundene Plattformen können durch KI (teil-)autonom navigieren, Daten auswerten oder in gestörten Kommunikationsumgebungen handlungsfähig bleiben. Dabei geht es nicht eben nicht zwangsläufig um autonome Gewaltanwendung, sondern um Robustheit, Reaktionsfähigkeit und operative Entlastung.

Besonders relevant ist dies in Umgebungen, in denen Kommunikation gestört, Entscheidungen unter Zeitdruck getroffen und menschliche Kräfte geschützt werden müssen. KI kann dort ein operatives Werkzeug sein – aber kein Ersatz für politische, rechtliche und militärische Verantwortung.
 

Verantwortung im Einsatz: Wer entscheidet?

Eine wichtige Frage beim Einsatz von KI im militärischen Kontext, darf aber nicht nur lauten, was ist technisch möglich oder was hat den höchsten operativen Mehrwert, sondern wer trägt die Verantwortung. Militärische Entscheidungen sind nie rein technische Vorgänge. Sie unterliegen rechtlichen, ethischen und strategischen Maßstäben. Das gilt insbesondere dort, wo Gewalt angewendet wird oder zivile Risiken entstehen.

KI-Systeme können Empfehlungen geben, Prioritäten setzen oder Wahrscheinlichkeiten berechnen. Die Verantwortung für den Einsatz verbleibt jedoch beim Menschen. Rechtlich muss stets nachvollziehbar bleiben können, auf welcher Grundlage ein System zu einer Einschätzung gelangt. Ohne Transparenz, Kontrollierbarkeit und klare Verantwortungszuweisung entstehen erhebliche rechtliche und operative Risiken.

Ein besonderes Problem liegt in der Fehleranfälligkeit datengetriebener Systeme. KI erkennt Muster auf Basis von Trainingsdaten. In dynamischen Konfliktlagen können Daten unvollständig, manipuliert oder veraltet sein. Fehlklassifikationen, technische Störungen oder feindliche Täuschungsmaßnahmen können zu gravierenden Fehlentscheidungen führen.
 

Zwischen militärischer Notwendigkeit und rechtlichen Grenzen

Regulatorisch und praktisch steht die Debatte vor einer schwierigen Balance. Einerseits haben Staaten ein legitimes Interesse daran, ihre Streitkräfte technologisch weiterzuentwickeln. Andererseits dürfen militärische Notwendigkeit und technologische Beschleunigung nicht dazu führen, dass rechtliche Grenzen gänzlich ausgehöhlt werden. 
Die nationalen und internationalen rechtlichen und ethischen Grundsätze bleiben auch beim Einsatz von KI anwendbar. Unterscheidung, Verhältnismäßigkeit und Vorsichtsmaßnahmen gelten unabhängig davon, ob eine Entscheidung durch Menschen allein oder mit technischer Unterstützung getroffen wird. Entscheidend ist, dass KI-Systeme so entwickelt und eingesetzt werden, dass diese Regeln praktisch eingehalten werden können.
Daraus ergibt sich eine doppelte Aufgabe: es müssen KI-Fähigkeiten entwickelt werden, um operativ handlungsfähig zu bleiben. Gleichzeitig müssen rechtliche Prüfmechanismen, technische Standards und klare Verantwortungsstrukturen angepasst oder sogar erst geschaffen werden.
 

KI-gestützte Defence-Anwendungen werden militärische Operationen weiter verändern. Ihr Nutzen liegt in Geschwindigkeit, Skalierbarkeit, Analysefähigkeit und Resilienz. Ihre Grenze liegt dort, wo menschliche Verantwortung, rechtliche Kontrolle und operative Nachvollziehbarkeit verloren gehen. Aber die Realität zeigt uns auch auf, wer auf eigene KI-gestützte Defence-Fähigkeiten verzichtet, während potenzielle Gegner diese Systeme konsequent hochrüsten, nimmt strategische Verwundbarkeit bewusst in Kauf.

Über die Autorin:

Verena Jackson

Verena Jackson ist Rechtsanwältin und Senior Researcher am Center for Intelligence and Security Studies der Universität der Bundeswehr München. Ihre Arbeit befasst sich mit den rechtlichen und strategischen Implikationen neuer Technologien im Sicherheits- und Verteidigungsbereich, insbesondere mit Cyberoperationen, hybriden Bedrohungen, autonomen Systemen und KI-gestützten militärischen Anwendungen.
Sie ist Transatlantic Technology Law Fellow an der Stanford University und war zuvor Visiting Scholar an der Duke University Law School. Vor ihrer Tätigkeit an der Universität der Bundeswehr München war sie in internationalen Wirtschaftskanzleien sowie am George C. Marshall European Center for Security Studies in Garmisch-Partenkirchen tätig.
Ihre wissenschaftliche und beratende Arbeit liegt an der Schnittstelle von Völkerrecht, Militärtechnologie und Sicherheitspolitik. Seit 2024 berät sie die NATO Army Armaments Group in rechtlichen Fragen zu Loitering Munition. Sie hat an Diskussionen der Vereinten Nationen in Genf und New York teilgenommen und berät staatliche sowie internationale Akteure zu Rechtsfragen moderner Kriegsführung, Cyberoperationen und der Regulierung neuer Verteidigungstechnologien. Zudem hat sie unter anderem das Bundesministerium der Verteidigung, die Bundeswehr, Polizeibehörden und parlamentarische Stellen zu Fragen der Verteidigungstechnologie, Cybersicherheit und des internationalen Sicherheitsrechts beraten.
Neben ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit ist sie Gründerin einer in München ansässigen Kanzlei, die Mandantinnen und Mandanten im IT-Recht, bei Cybersecurity-Compliance sowie in grenzüberschreitenden Angelegenheiten berät.

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