Die kommunale Wärmeplanung (KWP) gilt als zentraler Baustein der Wärmewende und ist durch das Wärmeplanungsgesetz geregelt. Mit der geplanten Novelle will die Bundesregierung den Prozess vereinfachen, bürokratische Hürden abbauen und vor allem kleine Kommunen entlasten. Der Beitrag zeigt, welche Änderungen vorgesehen sind, wie sie die Erstellung kommunaler Wärmepläne beeinflussen und warum die Reform für die Umsetzung vor Ort besonders relevant ist.
Die Bundesregierung plant, im Jahr 2026 zentrale Weichen für die Wärmewende regulatorisch neu zu stellen. Neben weiteren Anpassungen im energiepolitischen Ordnungsrahmen betrifft dies auch die Novelle des Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Diese soll neue Regelungen für die kommunale Wärmeplanung und für Wärmenetze mit sich bringen.
Mit dem Inkrafttreten des WPG im Jahr 2024 wurde die kommunale Wärmeplanung bundesweit verpflichtend eingeführt. Der kommunale Wärmeplan dient seitdem als strategisches Instrument, um aufzuzeigen, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung in einer Kommune künftig gestaltet werden kann. Grundlage sind in der Regel eine Bestandsanalyse, eine Potenzialanalyse und ein Zielszenario für die zukünftige Wärmeversorgung.
Gerade für Kommunen ist die Wärmeplanung damit weit mehr als eine formale Pflicht. Als strategisches Instrument schafft sie wertvolle Orientierung für Verwaltung, Politik, Stadtwerke, Netzbetreiber, Wohnungswirtschaft und weitere lokale Akteure. Gleichzeitig zeigt die bisherige Praxis, dass die Erstellung vielerorts durch die bisherigen Vorgaben mit erheblichem Aufwand verbunden ist.
Warum das Wärmeplanungsgesetz novelliert werden soll
Mit der Novelle verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die bestehenden gesetzlichen Vorgaben nicht grundsätzlich neu auszurichten, sondern sie praktikabler, rechtssicherer und weniger bürokratisch zu machen. Die Entwicklung klimaneutraler Wärmeversorgungsoptionen bleibt der Kern der Planungsaufgabe. Künftig soll die Erstellung kommunaler Wärmepläne jedoch einfacher und in Teilen deutlich effizienter möglich sein.
Im Zentrum der geplanten Änderungen stehen insbesondere drei Punkte:
- die Vereinfachung der Datenerhebung
- die Einführung einer kleinen Wärmeplanung für Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern
- die rechtssichere Weiternutzung von Daten aus der kommunalen Wärmeplanung
Datenerhebung soll einfacher und rechtssicherer werden
Ein wesentlicher Kritikpunkt am bisherigen Verfahren betraf die Erhebung und Aggregation von Energieverbrauchsdaten sowie von Schornsteinfegerdaten. In der Praxis waren die gesetzlichen Vorgaben bislang nicht immer eindeutig genug formuliert, was zu Unsicherheiten bei der Datennutzung und -verarbeitung führte.
Die Novelle greift diese Problematik auf und ergänzt konkrete Schwellenwerte für die Aggregation. So soll etwa eine adressgenaue Erhebung bei Verbrauchsdaten von mehr als 50.000 Kilowattstunden pro Jahr sowie bei Wärmeerzeugungsanlagen mit einer thermischen Leistung von mehr als 35 Kilowatt zulässig sein. Das schafft mehr Rechtssicherheit und erleichtert die praktische Umsetzung.
Für Kommunen ist dies besonders relevant, weil die Bestandsanalyse zu den aufwendigsten Arbeitsschritten der Wärmeplanung zählt. Werden Datenerhebung und Datenverarbeitung klarer geregelt, können Planungsprozesse standardisiert und teilweise automatisiert werden. Damit sinkt der bürokratische Aufwand, ohne die fachliche Qualität der Planung grundsätzlich zu mindern.
Kleine Wärmeplanung soll kleine Kommunen entlasten
Besonders weitreichend ist die geplante Einführung der sogenannten kleinen Wärmeplanung für Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern. Das bisherige Regelverfahren stellt vor allem kleine Kommunen oft vor erhebliche Herausforderungen. Begrenzte personelle Ressourcen, knappe Haushaltsmittel und fehlende externe Planungskapazitäten erschweren vielerorts einen zügigen Start der Wärmeplanung und zugleich die belastbare Umsetzung.
Die kleine Wärmeplanung setzt deshalb auf ein vereinfachtes und dereguliertes Vorgehen. Statt flächendeckend neue Daten zu erheben, sollen vorhandene und auf Landesebene frei zugängliche Datenquellen systematisch genutzt und entlang klarer Kriterien ausgewertet werden. Auf dieser Basis kann früh eingeschätzt werden, wo zentrale Versorgungsoptionen wie Wärmenetze überhaupt realistisch sind und wo eher gebäudeindividuelle Lösungen im Vordergrund stehen.
Der Ansatz zielt darauf ab, innerhalb kurzer Zeit von rund zwei bis drei Monaten ein belastbares Zielszenario mit priorisierten Handlungsfeldern zu erarbeiten. Die Ergebnisse können anschließend zentral veröffentlicht und in die Umsetzung überführt werden.
Pilotanwendung zeigt das Potenzial der kleinen Wärmeplanung
Ein Projekt zur Erprobung des Verfahrens wurde über die Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein finanziert und durch das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende in Halle an der Saale begleitet. Die Erkenntnisse aus der Pilotkommune Taarstedt werden als positiv und übertragbar bewertet.
Die Übertragbarkeit ergibt sich aus der Standardisierung der Prozessbausteine: Eignungsprüfung, modulare Datenbausteine, klar definierte Beteiligungsformate und adaptive Vertiefungen, wenn lokale Indikatoren (z. B. höhere Wärmedichten, potenzielle Netzcluster, größere Liegenschaftsverbünde) dies nahelegen. Für kleine, ländlich geprägte Gemeinden mit geringen Wärmedichten und ohne Großabnehmer erweist sich das Verfahren als besonders geeignet; in komplexeren Räumen bleibt die Möglichkeit, einzelne Schritte zu vertiefen oder auf das Regelverfahren überzugehen.
Die im Pilotprojekt Taarstedt erstmals angewendete kleine Wärmeplanung bietet damit eine belastbare Blaupause für kleine Kommunen. Ihre besondere Relevanz ergibt sich auch aus der ökonomischen Perspektive und den begrenzten Planungskapazitäten in der Energiewende.
Eine Schätzung verdeutlicht die Dimension: Unter der Annahme von 5.000 in Deutschland noch nicht begonnenen kommunalen Wärmeplanungen könnten durch die kleine Wärmeplanung gegenüber dem Regelverfahren rund 1,4 Mio. Personenstunden frei werden. Das entspricht der Arbeitszeit von etwa 800 Personen pro Jahr. Hinzu kämen nach dieser Berechnung rund 120 Mio. Euro an Honorareinsparungen auf Seiten der Kommunen.
KWP-Daten sollen rechtssicher weitergenutzt werden können
Ein weiterer wichtiger Punkt der Novelle betrifft die Datenverarbeitung nach Abschluss der eigentlichen Planung. Künftig sollen Daten aus der kommunalen Wärmeplanung nicht nur für Erstellung und Fortschreibung, sondern auch für die Umsetzung genutzt und weitergegeben werden können.
Das ist für die Praxis entscheidend. Denn ein kommunaler Wärmeplan entfaltet seinen Nutzen erst dann vollständig, wenn er nicht als einmaliges Gutachten endet, sondern als Grundlage für nachfolgende Infrastruktur-, Netz- und Quartiersplanungen dient. Die geplanten Änderungen stärken damit die Rolle der Wärmeplanung als operatives Steuerungsinstrument der kommunalen Wärmewende.
Fazit und Ausblick
Insgesamt zielt die Novelle darauf ab, den Prozess der kommunalen Wärmeplanung stärker an der Realität auszurichten. Aus Sicht von Kommunen und Dienstleistern können die Neuerungen erhebliche Entlastungen bringen. Entscheidend wird nun sein, wie schnell die neuen Regelungen rechtskräftig werden und ob insbesondere kleine Kommunen die eingeleiteten Vereinfachungen tatsächlich nutzen können.
Zugleich zeigt sich: Die Novelle löst nicht alle offenen Fragen. Weiterer Klärungsbedarf besteht unter anderem bei der Fortschreibung kommunaler Wärmepläne, der Einführung des Datenstandards XWärmeplanung sowie bei der Standardisierung digitaler Austausch- und Plattformlösungen. Dennoch ist der vorgelegte Entwurf ein deutlicher, positiver Hinweis darauf, dass Erfahrungen aus der Praxis inzwischen stärker in die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens einfließen.