Herausforderungen bei Brandschutzthemen in Bestandsgebäuden

Der Lebenszyklus eines Gebäudes – insbesondere von Sonderbauten – ist mit Sanierungs- und Umbaumaßnahmen sowie möglichen Nutzungsänderungen verbunden, die den Brandschutz schwächen können. Wird bei genehmigungspflichtigen Vorhaben der Brandschutz nicht als bloße Fortschreibung historischer Genehmigungsunterlagen gesehen,  lassen sich wirtschaftliche und sichere Lösungen entwickeln, sofern eine sorgfältige Bestandsaufnahme und eine realistische Bewertung des Bestandsschutzes durchgeführt wird. So kann beispielsweise eine Nutzungsänderung als Chance dienen, den Brandschutz im Bestand unter die Lupe zu nehmen und nachhaltig zu verbessern.
 

Der Brandschutz von Gebäuden ist grundlegend im § 14 der Musterbauordnung geregelt. Danach sind bauliche Anlagen so zu planen und zu bauen, aber auch so zu verändern und instand zu halten, dass der Brandentstehung und Brandausbreitung vorgebeugt wird. Gleichzeitig müssen die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten jederzeit möglich sein.

Bei Bestandsgebäuden wird der Brandschutz im Zuge von Umbaumaßnahmen oder Nutzungsänderungen regelmäßig berührt. Über die Jahre entsteht dabei häufig, auch aufgrund der Unkenntnis der Anforderungen aus der Genehmigungszeit, eine schleichende Schwächung des Brandschutzes.

Der Brandschutznachweis inklusive der Visualisierungspläne bringt Licht ins Dunkel. Er stellt eine systematische und nachvollziehbare Beschreibung und Bewertung aller relevanten baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen dar. Der Brandschutznachweis ist als Bestandteil des Genehmigungsverfahrens – beispielsweise in Berlin seit Einführung der BauVerfV im Oktober 2006 – verpflichtend, womit insbesondere das höchste Schutzziel der gesicherten Rettungswege gewährleistet wird.

Bei Nutzungsänderungen handelt es sich grundsätzlich um genehmigungspflichtige Vorhaben, die die Erstellung eines Brandschutznachweises voraussetzen. Dabei muss stets geprüft werden, in welchem Umfang Bestandsschutz vorliegt. Werden materielle Anforderungen nicht erfüllt, entfällt der Bestandsschutz für den betroffenen Bereich. Wurde beispielsweise eine maschinelle Entrauchung bauaufsichtlich gefordert, jedoch nie umgesetzt, ist die Anlage materiell nicht legal. Gleiches gilt, wenn die Anlage zwar vorhanden ist, aber technisch ungeeignet ausgeführt wurde – etwa durch einen Entrauchungsventilator mit unzureichender Temperaturbeständigkeit oder fehlenden Sicherheitsstromversorgung.

Die Fachliteratur zum Brandschutz im Bestand verdeutlicht die hohe Bedeutung einer umfassenden Bestandsaufnahme. Neben der Recherche historischer Unterlagen zum Gebäude sowie der zum Errichtungszeitpunkt geltenden Rechtsvorschriften muss insbesondere der tatsächlich vorhandene Ist-Zustand erfasst werden. Dazu sind eine sorgfältige Objektbegehung sowie die Einbindung von Fachleuten zur Identifizierung baulicher Mängel unerlässlich. Ebenso können Prüfberichte zu sicherheitsrelevanten Anlagen hilfreich sein.

In der Praxis werden jedoch nicht selten Brandschutznachweise für Bestandsobjekte erstellt, ohne die tatsächliche bauliche Situation vor Ort vollständig aufzunehmen. Stattdessen wird häufig ausschließlich auf die historische Genehmigungslage Bezug genommen und pauschal Bestandsschutz angenommen. Dabei wird vorausgesetzt, dass zwischenzeitlich keine Änderungen erfolgt und die Bauweise zum Zeitpunkt der Errichtung zulassungskonform war. 

Gerade solche pauschalen Annahmen sind mit erheblichen Risiken verbunden. Erfüllen beispielsweise technische Anlagen nicht die materiellen Auflagen der ursprünglichen Baugenehmigung, so können Prüfberichte dieser Anlagen Hinweise darauf liefern. Bestehen solche Defizite im Rahmen späterer Baurechtsprüfungen weiterhin, entstehen für Betreiberinnen oftmals erhebliche Mehrkosten, da entweder technische Anlagen nachgerüstet oder Brandschutznachweise grundlegend überarbeitet werden müssen.

Dabei zeigt sich jedoch auch, dass nicht jede Altanlage automatisch die heutigen Anforderungen verfehlt. Einige Anforderungen lassen sich nach aktuellem Stand sogar weniger streng bewerten als zum Zeitpunkt der Errichtung.

Um beim Beispiel der Rauchabzugsanlagen zu bleiben, wurden diese bis zum Erscheinen des DIBt-Grundsatzpapiers im Jahr 2009 mit den Schutzzielen „Rettung von Personen“ und „wirksame Löscharbeiten“ häufig so dimensioniert, dass Rettungswege durch raucharme Schichten rauchfrei gehalten werden sollten. Da die sichere Rettungswegsituation heute bereits über den Brandschutznachweis sichergestellt wird, besteht die Aufgabe solcher Anlagen inzwischen vor allem in der Rauchverdünnung zur Gewährleistung ausreichender Sichtverhältnisse für die Feuerwehr während der Löscharbeiten.

Aufnahme einer Wand. Im unteren Bereich ist eine Brandschutzklappe, die an einem flexiblen Schlauch angeschlossen ist, zu sehen. Oberhalb der Klappe ist eine Rohrdurchführung durch eine offene Kernbohrung zu sehen. Durch diese Kernbohrung ist zusätzlich ein elektrisches Kabel geführt

Abbildung 1 - Unverschlossene Leitungsdurchführung durch feuerbeständige Wand

Mit der Überführung dieser Anforderungen im Jahr 2014 in die Sonderbauverordnungen für Verkaufsstätten, Versammlungsstätten und Industriebauten wurde diese Betrachtungsweise weiter konkretisiert. Daraus ergibt sich, dass viele Rauchabzugsanlagen in Bestandsgebäuden aus der Zeit vor 2009 beziehungsweise 2014 eher überdimensioniert sind. In vielen Fällen erfüllen sie damit die heutigen Anforderungen bereits, sodass eine sachgerechte Bewertung im Brandschutznachweis und eine entsprechende Genehmigung der Nutzungsänderung ausreichen können, um die Situation rechtssicher zu legalisieren.

Ein weiterer wesentlicher Problembereich im Bestand betrifft nachträgliche Installationen. Gebäude werden über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg an technische Anforderungen angepasst. Nachträglich verlegte Rohrleitungen oder Elektrokabel zur Versorgung neuer Anlagentechnik gehören daher zum Alltag. In Bestandsobjekten ist leider häufig festzustellen, dass bei den Leitungsdurchführungen die verbleibenden Öffnungen zwischen Leitungen und raumabschließenden Bauteilen unverschlossen gelassen werden und somit eine Brand- und Rauchausbreitung ermöglichen. Solche Schwachstellen sind im Zuge der Bestandsaufnahme zu lokalisieren und zu beseitigen.

Auch hierfür können Hinweise aus Prüfberichten beispielsweise von Lüftungsanlagen hilfreich sein, da bei Prüfvorgängen von Brandschutzklappen, solche Mankos erkannt und dokumentiert sein könnten.

Eine Brandschutzklappe, die in einer L90-Leitung entfernt von der Wand angeordnet ist. Die Klappe lässt sich nur erahnen, da unterhalb der Klappe mehrere elektrische Kabel über Traversen verlegt sind. Die Klappe ist deshalb nicht

Abbildung 2 - Nachträglich verlegte Kabelbünden, die den Zugang zur Brandschutzklappe versperren

Ebenso schwierig erweist es sich, dass bei nachträglichen Installationen meist keine ausreichende Kollisionskontrolle erfolgt, was negative Auswirkungen auf den betrieblichen Brandschutz zur Folge hat. Sicherheitsrelevante Einrichtungen wie Brandschutzklappen werden durch Fremdinstallationen verbaut und sind dadurch für Wartung und Funktionsprüfung nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr erreichbar. Häufig fehlt auch ein arbeitsschutzkonformer Zugang – etwa durch geeignete Fixpunkte für Anlegeleitern oder durch Gitterebenen – um Absturzgefahren abzuwenden. Dabei wird übersehen, dass Wartungsfachkräfte sowie Prüfsachverständige sicher an diese Einrichtungen gelangen können müssen. Bleiben regelmäßige Prüfungen aus, so kann die Funktionsfähigkeit des anlagentechnischen Brandschutzes nicht mehr zuverlässig sichergestellt werden.

Die Schaffung arbeitsschutzkonformer Zugänge, die Legalisierung materiell nicht rechtmäßiger Anlagen oder Anpassungen an den Genehmigungsstand sind im Nachgang oft schwierig und kostenintensiv. Gerade bei Nutzungsänderungen bietet sich die Chance, bestehende Defizite zu erkennen, rechtssicher zu bewerten und den Brandschutz nachhaltig zu verbessern. Ein sorgfältiger Soll-Ist-Abgleich ist dabei unabdingbar, um wirtschaftliche Lösungen zu entwickeln, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch dem Schutz von Menschenleben gerecht werden.

Auch bei überschaubaren Umbauten lohnt es sich daher frühzeitig Fachleute mit Expertise im Brandschutz einzubeziehen.

Über die Autorin:

M.Sc Ina Cluss

ist bauaufsichtlich anerkannte Prüfsachverständige für Gebäudetechnik. Der Schwerpunkt ihres heutigen Aufgabenbereiches liegt in der Prüfung von sicherheitsrelevanten Anlagen in Bestandsgebäuden unter Berücksichtigung des Bestandsschutzes. Zuvor sammelte sie in einem Ingenieurbüro für technische Gebäudeausrüstung als Projektingenieurin in der Planung und Bauleitung in Neubau- und Sanierungsbauvorhaben umfassende, praktische Erfahrung. 

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