1. Über VDI-Schulungspartner
Für die Zulassung zur Zertifikatsprüfung ist der erfolgreiche Besuch der Schulung zur VDI-MT 6202 Blatt 20.1 bei einem VDI-Schulungspartner des VDI e.V. notwendig. Zugelassene Schulungspartner sind auf den Seiten des VDI e.V. gelistet: www.vdi.de/6202
Um zur Schulung zugelassen zu werden, muss du folgende Nachweise beim ausrichtenden VDI-Schulungspartner nachweisen:
Einschlägige Berufsausbildung (Ing., Bachelor oder Master der Bau- oder Umweltwissenschaften, Meister oder Techniker der Berufe des Bauhaupt- und Nebengewerbes); jeweils mit drei Jahren Berufsausübung überwiegend im Bereich der Schadstoffsanierung nach erstmaligem Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und der Fachkunde nach TRGS 524 bzw. der Sachkunde nach DGUV-Regel 101-004
oder
Personen mit sonstiger abgeschlossener Berufsausbildung mit sechs Jahren Berufsausübung überwiegend im Bereich der Schadstoffsanierung nach erstmaligem Nachweis der Sachkunde nach TRGS 519, Anlage 3 und der Fachkunde nach TRGS 524 bzw. der Sachkunde nach DGUV-Regel 101-004
Bitte melde dich zunächst bei einem unserer Partner für einen Schulungstermine an!
Die Prüfungsanmeldung findet gesammelt über die Schulungsteilnahme statt.
2. Öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) Sachverständige
Für folgenden Personengruppen besteht die Möglichkeit, das Zertifikat ohne Teilnahme an den Schulungen erlangen zu können. Die Zertifizierung kann über ein Anerkennungsverfahren erlangt werden. Das Verfahren umfasst eine Kompetenzprüfung anhand vorzulegender Nachweise zu den jeweiligen Bestellungsgebieten. Die Teilnahme an der Prüfung ist nicht erforderlich.
- ö.b.u.v. Sachverständige mit den Bestellungsgebieten Asbest, Asbestrevision, Asbestsanierung, Asbestschäden oder Schadstoffe in Gebäuden Schadstoffe in baulichen und technischen Anlagen
- ö.b.u.v. Sachverständige anderer Bestellungsgebiete, wie z.B. Innenraumschadstoffe oder Schadstoffe in Innenräumen