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Welche Anforderungen gelten für MSR-Einrichtungen im Explosionsschutz?

Explosionsschutzkonzepte setzen sich aus vorbeugenden Schutzmaßnahmen wie etwa der Vermeidung explosionsfähiger Gemische oder des Wirksamwerdens von Zündquellen und oft auch aus konstruktiven Schutzmaßnahmen zur Vermeidung schädlicher Auswirkungen einer Explosion zusammen. Für jede dieser Maßnahmen kann es erforderlich sein, MSR-Einrichtungen bzw. „Ex-Einrichtungen“ zu nutzen, die eine explosionsschutzrelevante Überwachungsfunktion wahrnehmen. 

Daneben gibt es bereits existierende Schutzmaßnahmen, die zunächst nicht für den Explosionsschutzes konzipiert wurden und sich im sogenannten „Betriebskonzept“ wiederfinden, jedoch auch für den Schutz vor Explosionsgefährdungen genutzt werden können. 

Das Seminar zeigt neben den Grundlagen der Explosionsschutzkonzepte, wie sich die erforderlichen Anforderungen an diese MSR-Einrichtungen in Abhängigkeit vom verfahrenstechnischen Prozess und vom sich daraus ergebenden Schutzkonzept ableitet und wie solche Systeme beispielhaft in Anlagen umgesetzt werden. Außerdem behandelt das Seminar die grundsätzliche Eignung dieser MSR-Einrichtungen sowie deren funktionale Sicherheit und Zuverlässigkeit. 

Ex-Einrichtungen bieten aufgrund digitaler Schnittstellen unter Umständen eine große Angriffsfläche für Cyberbedrohungen. Abschließend gibt das Seminar einen Überblick über die jeweils aktuellen europäischen Regelungen für die Hersteller- und Betreiberseite. Betreibende Unternehmen müssen nach Maßgabe der Betriebssicherheitsverordnung bereits heute Anforderungen an den Schutz vor Cyberbedrohungen erfüllen. 

Die neue TRGS 725 bringt wesentliche Änderungen für den Explosionsschutz mit sich. Welche Neuerungen sollten Verantwortliche in Betrieb, Planung und Herstellung unbedingt kennen?

Dr.-Ing. Michael Sippel: Die aktuelle TRGS 725 zielt nun ebenfalls auf das sogenannte „Betriebskonzept“ ab. Das Betriebskonzept erfasst alle Einrichtungen, Prozess- und Betriebsbedingungen, die für den bestimmungsgemäßen Betrieb einer Anlage (einschließlich prozessnotwendiger Zustände wie An- oder Abfahren) oder für die ordnungsgemäße Durchführung einer Tätigkeit erforderlich sind. Es definiert somit auch einen wichtigen Startpunkt für die explosionsschutzspezifische Gefährdungsbeurteilung seitens des betreibenden bzw. arbeitgebenden Unternehmens. Im Rahmen des Seminars wird dieser Punkt anhand von Beispielen in einem speziellen Seminarabschnitt behandelt, um ein besseres Verständnis aufzubauen
 

Wie bestimmt man die erforderliche Zuverlässigkeit einer sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung nach der TRGS 725?

Dr.-Ing. Michael Sippel: Die erforderliche Zuverlässigkeit einer sicherheitsrelevanten Ex-Einrichtung wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durch den Beitrag der Ex-Einrichtung zum gesamten Explosionsschutzkonzept ermittelt. Die Ermittlung der erforderlichen Zuverlässigkeit ist eine Grundvoraussetzung, die erfüllt sein muss, damit das betreibende Unternehmen MSR-Einrichtungen für explosionsschutzrelevante Sicherheits- bzw. Überwachungsfunktionen als Ex-Einrichtung nutzen kann. Fehler im Rahmen dieses Schrittes führen unter Umständen dazu, dass kritische Zustände nicht rechtzeitig erkannt werden. Das Seminar zeigt hier konkrete Fallbeispiele, wie diese erforderliche Zuverlässigkeit ermittelt wird.
 

Viele Unternehmen betreiben bestehende Anlagen und modernisieren diese schrittweise. Wann müssen Bestandsanlagen oder Nachrüstungen im Zuge der neuen TRGS 725 neu bewertet werden und worauf sollten Unternehmen besonders achten?

Dr.-Ing. Michael Sippel: Im Zuge der Nachrüstung bestehender Anlagen mit neuen Ex-Einrichtungen stellt sich in vielen Fällen die Frage, ob das bestehende System „bereit“ ist zur Integration von zusätzlichen Ex-Einrichtungen. Unter Umständen erfordert die Nachrüstung einen Eingriff in die vorhandene Konstruktion, wodurch sich neue Fragen ergeben können. Ist ein Anbohren von Lageraufnahmen für Temperaturüberwachungen der beste Weg oder gibt es nicht auch bessere Alternativen? Bietet die vorhandene Steuerung bereits Schnittstellen zur Integration weiterer Sicherheitsfunktionen? Ist die geplante Sicherheitsfunktion überhaupt tauglich, die kritischen Zustände zu erfassen? Entsteht aus diesen Überlegungen eine wesentliche Veränderung der Anlage? Das Seminar klärt diese Sachverhalte und nennt Beispiele für wesentliche Veränderungen und für Änderungen, die ein Update des Sicherheitskonzeptes bedeuten und somit zu einer wirksamen Risikoreduzierung beitragen.
 

Mit der zunehmenden Digitalisierung gewinnt auch die Cybersicherheit im Explosionsschutz an Bedeutung. Welche Anforderungen gelten heute für die Cybersicherheit sicherheitsrelevanter MSR-Einrichtungen?

Dr.-Ing. Michael Sippel: Erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor Cyberbedrohungen sind in der gesamten Industrie allgegenwärtig und die Bedeutung wächst stetig. Mittlerweile ist dieser Aspekt auch im Rahmen von Prüfungen gemäß Betriebssicherheitsverordnung für überwachungsbedürftige Anlagen zu berücksichtigen. Das Seminar zeigt diesbezüglich den rechtlichen Rahmen für diese Prüfungen auf und geht auch auf Schnittstellen zu bereits vorhandenen Maßnahmen zum Schutz vor Cyberbedrohungen ein, die auch für die Prüfungen gemäß  Betriebssicherheitsverordnung genutzt werden können.
 

Der Blick richtet sich zunehmend auf die Prüfung von Cybersicherheitsmaßnahmen. Wie sieht der „Fahrplan“ für die zukünftige Einordnung dieser Prüfungen aus und worauf sollten sich Verantwortliche auf Betreiber- und Herstellerseite bereits heute einstellen?

Dr.-Ing. Michael Sippel: Die Gestalt der Prüfinhalte für die Prüfung der Maßnahmen zum Schutz vor Cyberbedrohungen an überwachungsbedürftigen Anlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung befindet sich in der Entwicklung. Es müssen zum Thema der Cybersicherheit auch zukünftige Anforderungen berücksichtigt werden, die aus anderen Rechtsverordnungen kommen und für den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen wichtig sind. Das Seminar zeigt hierzu den aktuellen Sachstand und die zukünftige Perspektive.

 

Zur Person:

Dr.-Ing. Michael Sippel

Dr.-Ing. Michael Sippel ist Leiter des Bereichs Explosionsschutz und Anlagensicherheit bei der DEKRA Testing and Certification GmbH (DTC) in Bochum. Er leitet die Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) und die Fachstelle für den Bereich der Produktprüfung nicht-elektrischer Geräte und Schutzsysteme der DEKRA Testing and Certification GmbH. Michael Sippel ist zudem langjähriges Mitglied des Programmausschusses der VDI-Fachtagung „Sichere Handhabung brennbarer Stäube“.

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