Seminar

Verzahnung und Abgrenzung zwischen MaschRL, BetrSichV und ÜAnlG

Veranstaltungsnummer: 05SE022

Mit Teilnahmebescheinigung

  • Verantwortlichkeiten des Betreibers als Anlagenbauer und -planer
  • Vorgaben aus der MaschRL für die Eigenherstellung und -änderung
  • Gefahrenübergang vom Hersteller zum Betreiber
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Kommende Termine:

22. – 23. April 2026
Frankfurt am Main

Verfügbar

23. – 24. Juni 2026
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08. – 09. September 2026
Freising

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Mit den Aktualisierungen der Betriebssicherheitsverordnung und dem neuen Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) und der noch zu verabschiedenden Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV) stehen Veränderungen an. Auch werden weiterhin Eigenhersteller*innen und Betreiber*innen mit der Maschinenrichtlinie (MaschRL) in verfahrenstechnischen Anlagen und Prozessstraßen spürbar konfrontiert.

Doch die Schnittpunkte werden hierbei oft übersehen. Nicht nur der Neubau und Abnahmen, auch Anlagenoptimierungen berühren diese Rechtsbereiche. Aufgrund dessen kann es dazu kommen, dass trotz intensiven Engagements der Anlagenbauer bzw. der Betrieb die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt. Schnell wird ein Betreiber ungewollt Maschinenbauer und steht somit in der Verantwortung. Ebenso ist gerade die vermeintlich getrennte Betrachtung oftmals Ursache für hohe Zusatzkosten bei der Inbetriebnahme bzw. der Anlagenoptimierung.

Im Seminar lernst du Gemeinsames sowie Trennendes und vertiefst das erworbene Wissen in Gruppenarbeiten. Sämtliche Checklisten und Formulare, die du dort erhältst, werden anschließend in bearbeitbarer elektronischer Form zum individuellen Anpassen zur Verfügung gestellt.

Nach dem Seminar bist du in der Lage das erworbene Wissen praxisnah in deinen Betriebsablauf zu integrieren.

VDSI-Weiterbildungsnachweis: Für die Teilnahme an diesem Seminar erhältst du die entsprechenden VDSI-Punkte. Die Punkte werden auf der Teilnahmebescheinigung ausgewiesen.

Top-Themen

  • Verantwortlichkeiten des Betreibers als Anlagenbauer und -planer
  • Vorgaben aus der MaschRL für die Eigenherstellung und -änderung
  • Gefahrenübergang vom Hersteller zum Betreiber
  • Risikobeurteilung des Herstellers vs Gefährdungsbeurteilung des
    Betreibers
  • Umgang mit Altmaschinen

Programm

Ablauf des Seminars "Verzahnung und Abgrenzung zwischen MaschRL, BetrSichV und ÜAnlG"

1.Tag 09:00 bis ca. 17:00 Uhr

2.Tag 08:30 bis ca. 16:30 Uhr

Gesetzliche Hintergründe

  • Aktuelles zur Arbeitsmittelbenutzungsverordnung
  • Erläuterung der Basics von BetrSichV und MaschRL
  • Trennendes und Zusammenhängendes bei Maschinen und Arbeitsmitteln

Schnittpunkte MaschRL und BetrSichV

  • Ähnliche Worte, doch ganz andere Bedeutung
  • Maschinenbau = Anlagenbau?
  • Maschinenabgrenzung = Anlagenabgrenzung?
  • Risikobeurteilung = Gefährdungsbeurteilung?
  • Maschinensteuerung = Anlagensteuerung?
  • Welche Definition sind auf die Herstellerverantwortung und welche auf die Betreiberverantwortung zurückzuführen?
  • Warum es für den Anlagenbetrieb wichtig ist beide zu kennen

Problem Eigenherstellung?

  • Leitfaden für ein Konformitätsverfahren bei Eigenherstellung
  • Von der ersten Datensammlung der einzelnen Maschine bis hin zur Prüfung auf Vorliegen einer „Gesamtheit von Maschinen“
  • Herstellung von Maschinen für den Eigengebrauch
  • Effizientes Projektmanagement durch Verwendung schon vorhandener betrieblicher Dokumentation

Gesamtheiten von Maschinen (verkettete Maschinen) in verfahrens- und prozesstechnischen Anlagen

  • Warum eine komplette verfahrenstechnische Anlage nie als eine Gesamtheit von Maschinen konzipiert sein wird
  • Voraussetzungen, um zwei prozesstechnisch verbundene Maschinen zu einer Gesamtheit werden zu lassen
  • Auswirkungen der Gesamtheit auf verfahrenstechnische u.ä. Anlagen
  • Möglichkeiten, eine Gesamtheit zu vermeiden
  • Wann Druckgeräte unter die MaschRL fallen

Psychologie der Arbeitssicherheit bei der Planung von Maschinen und Anlagen

  • Von der technisch-orientierten Sichtweise hin zur bedienerintegrierten Gesamtansicht bei der Entwicklung von Maschinen

Schutzeinrichtungen

  • Wo endet die Sicherheit durch Maschinenkonstruktion und wo beginnen die Sicherheitsmaßnahmen i.S. der BetrSichV?
  • Welche Parameter sind für den Hersteller von Maschinen wichtig?
  • Was muss der Betreiber der Maschine beachten?
  • Welche Schutzeinrichtungen sind für den sicheren Betrieb einer Maschine notwendig und wo sind diese durch prozesstechnisch relevante Schutzeinrichtungen zu ergänzen?

Inverkehrbringen von Maschinen

  • Von der „Nullsekunde“ des Inverkehrbringens nach MaschRL und dem Probebetrieb nach BetrSichV
  • Zeitpunkt des Gefahrenübergangs: Ab wann ist der Betreiber haftbar?
  • Was Sie bei der Schnittstelle Betreiber/Hersteller beachten müssen
  • Inverkehrbringungsvorschriften und die Konsequenzen für den Einkauf
  • Strukturiertes Vorgehen, um als Betreiber Haftungen aus Pflichtverletzungen zu vermeiden
  • Was, wenn die Maschine vom Hersteller nicht mit CE-Konformitätserklärung geliefert wird?

Risikobeurteilung an einem Rührkessel

  • Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei einer Risikobeurteilung für die Eigenherstellung
  • Wann ist eine Risikobeurteilung durchzuführen?

Umbau in einer verfahrenstechnischen o.ä. Anlage

  • Wann werden Maschinen wesentlich verändert?
  • Was sind die Konsequenzen, die sich daraus ergeben?
  • Wie ist eine wesentliche Veränderung zu dokumentieren?
 Vertiefung der Themen an Fallbeispielen
  • Auf Wunsch besteht die Möglichkeit, Beispiele aus den Betrieben der Teilnehmenden zu erörtern

Zielgruppe

  • Anlagenbetreiber*innen verfahrenstechnischer Anlagen
  • Betriebsleiter*innen, Projekt- und Betriebsingenieur*innen aus Planung, Bau, Inbetriebnahme und Instandhaltung
  • Verantwortliche, die Konformitätserklärung abzeichnen
  • Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Einkäufer von Maschinen

Dein Referent für das Seminar "Verzahnung und Abgrenzung zwischen MaschRL, BetrSichV und ÜAnlG"

Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Labestin, Geschäftsführer, Labestin-EHS-Consulting, Ingelheim

Dipl.-Ing. (FH) Bernhard Labestin ist als Ingenieur für Biotechnologie in Pharmaunternehmen tätig. Er betreute zahlreiche Projekte in den Bereichen Sicherheit und Gesundheit als Ingenieur für Anlagen- und Prozesssicherheit. In Projektteams für Neuanlagen ist er als Seniormanager EHS an einem Standort in Wiesbaden sowie seit 2026 als freier EHS-Consultant tätig und unter anderem Ansprechpartner für MaschRL und BetrSichV. Er war offiziell Mitglied im Ausschuss für Betriebssicherheit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und hat an der Novellierung der BetrSichV mitgewirkt. Seit mehr als 20 Jahren ist er geladener Experte in Arbeitskreisen des ABS.

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Veranstaltungsnummer: 05SE022

Verzahnung und Abgrenzung zwischen MaschRL, BetrSichV und ÜAnlG

Frankfurt am Main, Relexa Hotel Frankfurt am Main **

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60439 Frankfurt am Main
Deutschland

+49 69/95778-0 zur Website

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Freising, Mercure Hotel München Freising Airport **

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Dr.-von-Daller-Str. 1-3
85356 Freising
Deutschland

+49 8161/532-0 zur Website
* Vorläufiger Preis, es kann zu Abweichungen in der USt. kommen - den endgültigen Preis finden Sie in Ihrer Bestellübersicht.
** Profitieren Sie bei unseren Präsenzveranstaltungen von unserem reservierten Zimmerkontingent am Veranstaltungsort. Bitte geben Sie bei der Hotelbuchung VDI Wissensforum als Referenz an.

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